Hier die Artikel von 2018

Kontaktbörsen mit bösen Fallen

Sie sind vielfältig, die Methoden zum anderen Geschlecht Kontakt aufzunehmen. Einer sucht das Gespräch mit der Arbeitskollegin, der andere hofft auf den Treffer in der Disco und wieder andere vertrauen auf Partnerbörsen. Genau da hat sich mit dem Internet ein nicht ungefährlicher, weltweiter Pool für Kontakthungrige aufgetan.

Ein User aus unserer Region hat auf diesem Weg eine interessante Partnerin in Nigeria gefunden und über mehrere Wochen mit ihr per Mail, neben ganz alltäglichen Dingen auch die Erotik wohl dosiert, von Mail zu Mail in größerem Maße eingebracht und erfreuliche, offenherzige Resonanz gefunden. Als aus dem intimen Hin und Her schon fast eine feste Beziehung geworden ist, offenbarte die ferne Schöne, dass Sie über einige Millionen Dollar auf der Bank in Nigeria verfüge, diese aber wegen der galoppierenden Inflation gern außer Landes bringen würde. Dazu benötige Sie einen ehrlichen, zuverlässigen Partner, der ihr helfen könne, indem er ein Konto in Deutschland eröffne, auf das die Millionen fließen könnten. Plötzlich bekam die angenehme Mailbeziehung sogar noch eine lukrative finanzielle Komponente. Zum Glück offenbarte sich der Fast-Glückspilz einem Freund und dem kam die Sache irgendwie bekannt vor.

Nigeria-Connection heißt das Schlüsselwort zu dieser aufwändig eingefädelten Betrugsmasche. Der Anfang der Geschichte ist neu, was aber passieren würde, hätte sich der junge Mann darauf eingelassen, läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Von den zu transferierenden Millionen werden dem Einrichter des deutschen Kontos 30% als Gewinn versprochen. Bevor es los geht, stellen sich immer nicht vorhersehbare Schwierigkeiten ein. Beamte in der nigerianischen Staatsbank müssen bestochen werden. Dafür soll man schnell mal 2000 bis 3000 € überweisen. Mitwisser müssen mit einer weiteren Überweisung von ein paar Tausendern zum Schweigen überredet werden und schon ist man eine Stange Geld los, um irgendwann mitzubekommen, dass es die erhofften Millionen nie gab.

Sie lesen fleißig meine Tipps und sind gegen solche Maschen gefeit aber sie können mir glauben, wenn da bis zu einer halben Million Gewinn nur für eine Kontoeröffnung in Aussicht gestellt wird, tritt bei vielen eine gefährliche Blutleere im Gehirn ein und das führt zwangsläufig zu Fehlleistungen die böse finanzielle Konsequenzen haben.

Trickdiebe auf Supermarktparkplätzen

Geschicklichkeit ist ja eigentlich eine Eigenschaft, die positiv bewertet wird. Wenn jemand aber seine Geschicklichkeit mit krimineller Energie paart, dann ist das in hohem Maße verwerflich.

Genau diese Paarung trifft auf eine Tätergruppe zu, die in letzter Zeit die Parkplätze vor Supermärkten unsicher macht. Ihre Opfer sind meist Frauen, die ihren voll bepackten Einkaufswagen zielstrebig zu ihrem Pkw auf dem Parkplatz steuern. Die Täter, die meist zu zweit oder zu dritt handelnd, beobachten ihr potentielles Opfer genau. Interessant für sie sind Frauen, die das Fahrzeug aufschließen, ihre Handtasche oder das Portemonnaie auf dem Beifahrersitz ablegen und dann die Einkaufstüten im Kofferraum verstauen. Läuft das in genau dieser Reihenfolge ab, lenkt einer der Täter die Frau ab, indem er sie mit Fragen geschickt in ein Gespräch verwickelt. Meist wird nach dem Weg zu einer Tankstelle oder einem anderen Einkaufszentrum gefragt. Während die Befragten damit beschäftigt sind den Weg zu erklären oder auf einer vom Täter bereitgehaltenen Karte zu zeigen,  öffnet der Komplize leise die Fahrzeugtür und verschwindet mit der Handtasche. Manchmal bemerken die Opfer den Verlust der Tasche oder des Portemonnaies aus der Tasche erst, wenn sie zu Hause ankommen. Eine schmerzliche Erfahrung, die neben dem materiellen Schaden, der übrigens nicht von der Versicherung ersetzt wird, auch eine Menge Rennerei mit sich bringt, wenn EC-Karten, Führerschein und Personalausweis weg sind. Behalten Sie ihre Tasche immer bei sich, wenn Sie den Kofferraum beladen. Sollten Sie in solch einer Situation angesprochen werden, ist eine gesunde Portion Misstrauen angebracht.

Also; nicht ablenken lassen und wenn sie merken, dass Sie jemand bestehlen will, schlagen Sie Krach und vergessen Sie nicht sofort die Polizei anzurufen, denn Sie können mir glauben: wenn es bei Ihnen nicht geklappt hat, versuchen die Diebe es beim nächsten Opfer.

Zur Geheimhaltung verpflichtet

Es klingt schon sehr offiziell, das Schreiben, das unlängst bei Frau Reinhold im Postkasten lag. Versehen mit einer Briefmarke der Deutschen Post aber abgesendet angeblich vom Europäischen Büro der Gewinnregistrierung mit Sitz in Ford Lauderdale in Florida.

Überschrieben mit „Offizielle Gewinnregistrierungsbestätigung“ wird der Empfängerin suggeriert, dass sie 2.199.493,00€ (also über 2 Millionen EURO) gewonnen hat. Versehen mit einem Feld, in dem geheimnisvolle Codes eingetragen sind und einem Aktenzeichen, wie es bei Behörden üblich ist, verkündet der Absender: „Sie sind offiziell zur Geheimhaltung verpflichtet!  Absolut vertraulich!“.

Neben überschwänglichen Glückwünschen zu dem Millionengewinn führt der Briefschreiber die Namen von vier weiteren Personen auf, die ihren Millionengewinn bereits abgerufen haben. Wenn am Schluss dieser Aufzählung die Aufforderung „Sagen Sie es niemandem!“ steht, ist das der Versuch, die „glückliche Gewinnerin“ bei der Stange zu halten. Verwandte oder Bekannte könnten ihr eventuell abraten, den Gewinn anzufordern. Das wäre aber durchaus angebracht, denn auf der Rückseite des Schreibens steht in kleingedruckter Schrift, dass dieses Schreiben keine Gewinnbenachrichtigung ist, sondern nur die Anforderung einer Publikation, die Regeln für die Eintragung in Wettbewerbsregister enthält. Also Dinge, die keiner braucht.

Das Antwortformular ist fertig ausgedruckt am Ende des Schreibens. Es braucht nur ausgeschnitten, unterschrieben und in einen Briefumschlag gesteckt werden. Ach ja, eins hätte ich fast vergessen zu erwähnen: In den Brief sind 20€ „Berichtsfreistellungsgebühr“ zu legen. Aber mal ehrlich, für zwei Millionen Gewinn macht man das doch gern, oder?

Gefahr an der Wohnungstür

„Trickdiebe machen Stadt unsicher“ – titelte vor kurzem die Volksstimme und berichtete über eine ganze Serie von Diebstählen in Magdeburg. Wer mit der Masche an den Haustüren unterwegs ist, zählt zu den reisenden Tätern. So verwundert es nicht, wenn es auch in anderen Regionen des Landes Opfer gibt.

Die Legenden, die diese Trickdiebe verwenden sind unterschiedlich, haben aber immer ein Ziel: Der Bewohner soll veranlasst werden für den fremden Besucher etwas zu holen oder ein Telefonat zu führen. Dabei gelingt es dem Fremden, in die Wohnung zu gehen und hinter sich die Tür nur anzulehnen. Während der Mieter abgelenkt wird, kommt ein Komplize in die Wohnung und stiehlt unbemerkt Wertgegenstände oder Bargeld.

Im Süden Sachsen-Anhalts klingelte ein Unbekannter an der Tür einer Frau und gab vor, im Treppenhaus ein Schlüsselbund gefunden zu haben. Er bat um einen Zettel und Stift, um einen Aushang für das Treppenhaus schreiben zu können. Die Bewohnerin begab sich in die Küche um beides zu holen. Als sie wieder zur halb offenstehenden Wohnungstür kam, war der Fremde verschwunden, mit ihm auch die Geldbörse mit Bargeld und EC-Karte. Beides hatte sie in ihrer Handtasche, die auf der Kommode im Flur abgestellt war. Vom Konto der Frau wurden relativ kurz nach dem Diebstahl in zwei Fällen insgesamt 1.000€ abgehoben.

Auch wenn sie es als unhöflich empfinden sollten: wenn Fremde an der Tür klingeln und Sie bitten etwas heraus zu geben, lassen Sie die Unbekannten vor der geschlossenen Türwarten, ehe Sie einen Zettel oder Papier heraus geben. Sie werden feststellen, dass diese Personen in der Regel nicht mehr da sind, wenn Sie mit den gewünschten Gegenständen kommen. In solchen Fällen rufen Sie bitte sofort die Polizei an und geben Sie die Personenbeschreibung durch. Noch besser ist es, wenn Sie das Gespräch mit dem Fremden bei vorgelegter Türkette führen, bevor Sie die Tür dann wieder schließen um die Sachen zu holen. Diese Vorsicht zeigt dem Täter, dass er bei Ihnen keine Chance hat.

Betrugsmail von Online Pay

Sie landete in meinem Mailbriefkasten, die Nachricht mit dem Betreff „Online Pay GbR automatische Lastschrift konnte nicht durchgeführt werden“. Das ließ mich im ersten Moment etwas grübeln, da ich zuvor mehrere Bestellungen über das Internet abgegeben hatte, war aber bei genauerer Betrachtung kein Grund zur Beunruhigung.

In der Mail wird mitgeteilt, dass bedauerlicherweise meine Überweisung nicht verbucht werden konnte. Erstaunlich ist, dass meine komplette Anschrift und meine Festnetztelefonnummer (die nicht im Telefonbuch steht) aufgeführt sind. Neben einer neunstelligen „Kostenaufstellungsnummer“, unter der ich in der anhängenden Datei einsehen kann um welchen Artikel es sich handelt, vermerkt der Absender, dass wegen des Zahlungsrückstandes 6,20 € zusätzlich zu überweisen sind. Es fehlt auch nicht der Hinweis darauf, dass die Zahlung umgehend zu erfolgen habe, da sonst erhebliche Kosten auf mich zukommen würden. Die Kontonummer steht im Anhang. Dieser wiederum ist eine ZIPP-Datei vor der schon seit einiger Zeit die Verbraucherzentrale warnt. Die Mails von Online Pay sind komplett gefälscht und die Mahnungen und Rechnungen sollen nur bezwecken, dass Sie den Anhang öffnen. Mit dem Herunterladen installiert sich eine Schadsoftware. Ist diese auf Ihrem PC, haben die Absender freien Zugriff auf Ihre Daten, können diese zerstören oder per Identitätsklau auf Ihre Kosten Verträge abschließen oder einkaufen. Falsche Zahlungsaufforderungen erkennen Sie daran, dass sich nur vage auf einen Kauf an irgend einem Datum bezogen wird. Es lässt sich also nicht nachvollziehen worum es geht, ohne den Anhang zu öffnen. In diesen Fällen schauen Sie auf Originalseiten von Kaufportalen, bei denen Sie in letzter Zeit etwas bestellt haben und erkundigen sich dort über eventuelle Forderungen.

Ich habe die Mail in meinen SPAM-Ordner verbannt und dort gelöscht und genau das sollten Sie auch tun.

Vorsicht bei Funk-Kreditkarte

Bezahlen soll immer einfacher werden. Mittlerweile sind Millionen Kredit- und EC-Karten mit einem Chip ausgestattet, der ein kontaktloses Zahlen ermöglicht. Wer diese Karten nutzt, sollte auch über die Risiken informiert sein.

Gekennzeichnet sind die entsprechenden Karten durch ein Symbol, das dem für das Wlan ähnelt. Bei einem Kauf von bis zu 25 € funktioniert das sogar ohne PIN-Eingabe. D.h. die Karte muss sich nur in der Nähe eines für dieses System ausgestatteten Terminals befinden und schon wird der in die Kasse eingegebene Betrag vom Konto abgebucht. Der Haken bei der Sache, wo gefunkt wird, kann mit entsprechendem Gerät auch mitgelesen werden. So gibt es zwischenzeitlich eine App, die man sich auf sein Smartfon laden und damit die Daten der Kartenbesitzer erspähen kann, die sich in unmittelbarer Nähe befinden. Also das Smartfon auf der Rolltreppe einfach mal an die Gesäßtasche des vor mir fahrenden Kunden gehalten und schon habe ich die relevanten Daten. Zwar kann man die PIN und die dreistellige Prüfnummer nicht auslesen aber die vollständige Kreditkartennummer nebst Ablaufdatum. Das reicht, um bei einigen Online-Shops einzukaufen. Bei Verlust ist es dem Finder (oder Dieb) möglich unerkannt mehrere kleine Einkäufe zu machen. Das über Tage, wenn die Sperrung nicht veranlasst wird.

Sie können dem vorbeugen, wenn Sie Ihre Karte in eine spezielle Schutzhülle, die Metallbestandteile hat, stecken. Das wirkt wie ein Faradayscher Käfig und nimmt Fremden die Chance Ihre Karte auszuspähen.

Erpressung per Mail

Dass sich per Mail falsche Polizisten, angebliche Rechtsanwaltskanzleien oder dubiose Inkasso-Unternehmen melden und wegen vermeintlich begangener strafbarer Handlungen oder nicht bezahlter Rechnungen Geld einfordern, gehört seit Jahren zum Alltag im Internet. Der Umstand, dass Täter sich als solche zu Erkennen geben und frech Geld verlangen, ist neu.

In den Nachrichten, die bei so einigen Sachsen-Anhaltern im Mail-Postkasten landeten, verkündet ein anonymer Schreiber, dass er den Computer des Adressaten gehackt und volle Kontrolle über die Daten und die integrierte oder angeschlossene Kamera habe. Über diese Kamera hat er angeblich Szenen aufgezeichnet, die den PC-Nutzer nackt oder sogar beim Onanieren vor dem Bildschirm zeigen. Unabhängig davon, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich solche Bilder vor dem heimischen PC abgespielt haben, gibt es erst einmal einen großen Schreck und Entsetzen darüber, was der Fremde androht. Er will diese Videos ins Netz stellen, wenn der Betroffene nicht bereit ist, ihm 500€ in Form von Bitcoins zu zahlen. Bitcoins sind eine digitale Währung, die elektronisch geschaffen und verwahrt wird. Sie unterliegt keiner zentralen oder staatlichen Kontrolle. Über kryptografische Techniken wird der Bezahlvorgang anonymisiert und es ist letztendlich kaum nachzuvollziehen, wo das Geld landet. Das erklärt auch, warum diese Zahlungsmethode von Kriminellen bevorzugt wird. Bei den bisher angezeigten Fällen kam es nie zu einem Geldtransfer. Und so sollte es auch bleiben. Natürlich ist es möglich, dass Hacker sich Zugang zu Ihrem PC verschaffen aber die Wahrscheinlichkeit, dass dies gerade bei Ihnen passiert und dann noch peinliche Situationen aufgezeichnet werden, tendiert gegen Null. Um sicher zu gehen kleben Sie einfach etwas vor die Linse der PC-Kamera.

Rein Rechtlich ist das, was der anonyme Schreiber versucht, eine Erpressung. Lassen Sie sich nicht auf eine Zahlung ein. Sie sollten selber entscheiden, ob Sie den Sachverhalt zur Anzeige bringen. Meine Empfehlung: Die Mail ausdrucken und aufheben. Auf Ihrem PC legen Sie das Schreiben in den Spam-Ordner und löschen es dann. Falls der Erpresser keine Ruhe gibt und weiter versucht, Sie unter Druck zu setzen, erstatten Sie Anzeige.

Trickdiebe in weißen Kitteln

Es tut gut, wenn man in fortgeschrittenem Alter noch in seinem gewohnten Umfeld leben kann. Spielt die Gesundheit nicht mehr so mit, wie man es sich wünscht, hilft ein mobiler Pflegedienst. Dass sich Betrüger dieses Feld für ihre Diebestouren ausgesucht haben, musste eine Bewohnerin einer Kleinstadt in Sachsen-Anhalt erfahren. 

Die pflegebedürftige Frau bekommt jeden Tag Besuch vom mobilen Pflegedienst, deshalb war sie auch nicht misstrauisch, als zwei Frauen, bekleidet mit weißen Kitteln, an Ihrer Wohnungstür klingelten. Zwar war die Uhrzeit ungewöhnlich und die Besucher waren ihr unbekannt aber als diese erklärten, dass Sie vertretungsweise „nach dem Rechten“ schauen wollten, ließ sie die vermeintlichen Pflegekräfte in die Wohnung. Die Wortführerin sprach gebrochen Deutsch und erkundigte sich nach dem Wohlbefinden. Alles wäre nach dem Plan der Unbekannten abgelaufen, wenn nicht unerwartet eine Nachbarin bei der Frau auftauchte. Das war für die Besucherinnen Anlass, fluchtartig die Wohnung zu verlassen. Bei einem Blick aus dem Fenster entdeckte die überraschte Rentnerin noch eine weitere Frau, die vor dem Haus gewartet hatte und gemeinsam mit den beiden „Pflegerinnen“ verschwand.

Wäre alles nach Plan gelaufen, hätten die beiden Trickdiebinnen sich in aller Ruhe im Haus umgesehen und alles mitgehen lassen, was sie unbemerkt ergreifen könnten.

Nutzen Sie einen Pflegedienst und es taucht unangekündigt eine fremde Person auf, die angibt vertretungsweise die Pflege zu übernehmen, dann fragen Sie nach dessen Namen und rufen Sie in der Zentrale des Dienstes an und erkundigen sich, ob der Tausch vorgesehen war. Erst dann sollten Sie die Person in die Wohnung lassen. Sie können bei dem Unbekannten auch Details abfragen, die nur ein Mitarbeiter des echten Dienstes wissen kann.

Nepp mit Messern und Topfsets

Sie sind schon eine ganz besondere Spezies, die Herren, die an der Haustür mit dem Verkauf von Messern und Topfsets ihr Geld machen. Dass man bei solch einem Geschäft auch reingelegt werden kann, musste im vergangenen Monat ein Mann aus dem Raum Gardelegen/Oebisfelde erfahren.

Im konkreten Fall sprach ein gut gekleideter Herr mit holländischem Akzent den Bewohner eines kleinen Ortes an und fragte nach dem Weg. Auf sympathische Art erklärte er, dass er aus Antwerpen komme und für seinen Vater, der dort ein Vertriebsunternehmen habe, Messerkollektionen und Topfsets an Hotelunternehmen liefere. Mit ungebremstem Redefluss gab er viele persönliche Dinge aus seinem Leben preis. Das so aufgebaute Vertrauen zahlte sich für den Vertreter aus. Er öffnete den Kofferraum seines BMW (der mit rotem Überführungskennzeichen versehen war) und zeigte dem Altmärker eine Kollektion von Messern, verstaut in schmucken Koffern und professionell verpackte Topfsets. Beim Öffnen der Verpackung war „zufällig“ ein Zettel zu sehen auf dem stand: „Unverbindlicher Richtpreis 2.500€“. In überschwänglicher Gönnerlaune verkaufte der Händler dem Senior, weil er sich über das freundliche Gespräch mit ihm so freute, 2 Bestecktaschen und ein 12-teiliges Topfset für 360€. Als die Euphorie über das vermeintliche Schnäppchen vorbei war, stellte der Käufer fest, dass die Töpfe schlecht verarbeitet und die Messer aus einfachem Blech sind.

Keine Seltenheit. Für Waren, die oft unter dem Namen von Markenartikeln angeboten, die man aber als Billigprodukte im Internet für einen Bruchteil des Kaufpreises erwerben kann, geben viele Menschen oft vierstellige Summen aus. In ähnlichen Fällen bieten Betrüger Lederjacken, Werkzeuge und Elektroartikel an. Ist das Geschäft erledigt, tauchen sie unter und sind nur schwer zu ermitteln. Die Möglichkeit von dem Haustürgeschäft zurück zu treten, – so wie es gesetzlich geregelt ist – fällt weg, weil der Sitz der Firma nicht bekannt ist.

Ich rate Ihnen dringend von solchen Geschäften ab. Sollte solch ein „sympathischer“ Vertreter bei Ihnen auftauchen, dann informieren Sie über 110 die Polizei und geben sie den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen durch. Vielleicht können Sie dadurch andere vor Schaden bewahren.

Betrügerischer Anhalter

„Guten Tag, ich sehe, sie fahren nach Deutschland?“ – war die freundliche Frage, die ein Ehepaar aus Sachsen-Anhalt an einer Tankstelle in Frankreich von einem seriös gekleideten Mittfünfziger gestellt bekam. Dass der höfliche Wortwechsel mit einer bitteren Enttäuschung und dem Verlust von 100€ enden würde, ahnten die Urlauber zu diesem Zeitpunkt nicht.

„ Mein Name ist Gero von Arnsbeck – und ich brauche dringend ihre Hilfe …“ fuhr der Mann fort. Er erklärte, dass ihm sein Mercedes vom Rastplatz gestohlen wurde und mit ihm sein Handy und das Portemonnaie nebst Papieren, Bargeld und der Kreditkarte.  Er bat darum, mit nach Deutschland fahren zu dürfen. Dort finde er leichter eine Möglichkeit, nach Hause zu kommen. Weil man sich im Ausland Landsleuten gegenüber gern hilfsbereit zeigt und erst recht, wenn diese aus Adelskreisen kommen, saß der Herr „von Arnsbeck“ wenige Minuten später im Auto der Urlauber.

 

Unterwegs plauderte er von seinem Gut, übergab eine Visitenkarte, die seinen Adelsstatus bekräftigte und lud das freundliche Ehepaar zu einem Besuch ein. Kein Wunder, dass die Beiden ihm auf seine Bitte hin bedenkenlos 100 € liehen, bevor sie sich an einer deutschen Raststätte von ihm verabschiedeten. Schließlich hatten sie seine Visitenkarte mit Adresse und Telefonnummer. Als aber nach einer Woche immer noch kein Brief mit dem Geld bei ihnen eintrudelte, mussten sie mit Schmerzen feststellen, dass der Adelige genau so unecht war, wie seine Visitenkarte.

 

Die Geschichte sollte Sie jetzt nicht davon abhalten, Fremden zu helfen. Schließlich könnte man selber einmal in einer misslichen Situation stecken und dringend Hilfe benötigen.

Lassen Sie sich in solchen Fällen den Ausweis oder Führerschein zeigen, notieren Sie die Personalien und schreiben Sie einen Schuldschein. Sind keine Papiere zur Legitimation vorhanden, bieten Sie an, dass er mit Ihrem Handy Personen, die helfen können anrufen kann. Sollten Sie sich doch entscheiden Geld an einen Unbekannten zu verleihen, dann bestehen Sie darauf, dass Sie zur Sicherheit ein Foto von der Person machen dürfen. Sie können mir glauben, Betrüger stehen diese Prozedur mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durch und Sie müssen Ihrem Geld nicht nachrennen.

Der Gewinn aus Australien

Briefe mit Rechnungen für Leistungen, die man nie in Anspruch genommen hat oder Mahnungen für vermeintlich nicht bezahlte Rechnungen bringen dem Empfänger immer Frust. Ganz anders sieht das aus bei Post, die einen hohen Geldgewinn ankündigt. Doch Vorsicht! Meist steckt hinter der frohen Botschaft eine üble Betrugsmasche.

Vor kurzem bekam eine Seniorin aus dem Norden unseres Landes einen Brief mit einem offiziellen Schreiben der australischen Regierung. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie 5 Millionen Dollar gewonnen habe. Um den Gewinn zu bekommen, müsse sie lediglich ihre Kontodaten übermitteln und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Von den meisten Empfängern wird solche Post von vornherein als Betrug erkannt. Es gibt aber immer noch Menschen, die auf solche Schreiben reagieren, Geld einzahlen und persönliche Daten preisgeben. Die Hoffnung auf einen außergewöhnlich hohen Geldsegen beeinträchtigt offensichtlich das logische Denkvermögen.

Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, dann sollten Sie nicht mit einem Gewinn rechnen. Daran ändert auch eine noch so glaubhaft vorgebrachte Begründung oder die Vortäuschung eines offiziellen Schreibens von einer Rechtsanwaltskanzlei oder gar der australischen Regierung nichts.

Wird für eine Gewinnauszahlung eine Vorauszahlung verlangt und ist diese Zahlung dazu noch auf ein ausländisches Konto fällig, ist das der endgültige Beweis dafür,  dass Betrüger am Werk sind.

Sollte sie trotz aller Warnung die Neigung verspüren dem Briefschreiber zu glauben (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt …) dann sprechen Sie unbedingt mit guten Freunden, Nachbarn oder Verwandten darüber oder holen Sie sich Rat in der Verbraucherzentrale oder bei der Polizei, bevor Sie Ganoven Ihr schwer verdientes Geld überweisen.

Vorsicht Falschgeld

Eine böse Überraschung gab es vor einigen Tagen für Einzelhändler aus Burg, Niegripp und Stendal. Als sie ihre Tageseinnahmen bei der Bank einzahlen wollten, wurden mehrere falsche 50-EURO-Scheine festgestellt.

Seit der Einführung der neuen Europa-Serie mit verbessertem Falschgeldschutz sind die Falschgeldfälle in Deutschland gesunken. Da aber die alten EURO-Scheine weiterhin gültig sind, bringen Fälscher diese verstärkt in den Umlauf. Der „Spitzenreiter“ unter den falschen Geldscheinen ist der 50-EURO-Schein, gefolgt von dem 20-EURO-Schein.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie beim Einkaufen einen falschen Fünfziger als Wechselgeld bekommen, ist relativ gering. Dazu müssten Sie wenigstens mit einem 100-EURO-Schein bezahlen. Als Händler kann Ihnen das schneller passieren. Falschgeldvertreiber wollen ihre Falsifikate (im Volksmund auch „Blüten“ genannt) in möglichst viel echtes Geld verwandeln. Sie kaufen Kleinigkeiten mit großen Geldscheinen. In Stendal bezahlte ein Kunde an einem Obststand mit einem falschen 50er. Der Gemüsehändler bemerkte die Fälschung erst beim Zählen der Tageseinnahmen. Nach Feierabend sah er den Kunden an einer Tankstelle wieder und informierte die Polizei. Die Polizisten fanden bei dem Mann aus Litauen weitere falsche 50-EURO-Scheine.

Bei den neuen Scheinen der Europa-Serie ist das Portraitfenster ein besonderes Sicherheitsmerkmal. Hält man den Schein gegen das Licht, ist es durchsichtig und zeigt das Bildnis der griechischen Mythengestalt Europa. Der aufgedruckte Wert „50“ auf der linken unteren Seite ändert beim Kippen des Scheines seine Farbe von Smaragdgrün in Tiefblau.

Beides sind Merkmale, die schwer zu fälschen sind.

Das Auftauchen der falschen Geldscheine zeigt, dass sich auch ein Blick auf die alten Sicherheitsmerkmale lohnt. Das Prinzip „Fühlen – Sehen – Kippen“ bei dem man unter anderem die griffige Struktur des Geldscheines feststellt, das Wasserzeichen deutlich erkennt und bei Hologrammen und Wertzeichenaufdrucken einen Farbwechsel sieht, hilft Fälschungen zu entlarven.

Einzelhändler sollten elektronische Geräte zur Falschgelderkennung nutzen. Beim Kauf müssen Sie darauf achten, dass diese Geräte auch die Scheine der neuen Europa-Serie erkennen. Den Kunden rate ich, einen Blick auf das Wechselgeld zu werfen. Sind Sie der Meinung es handelt sich um Falschgeld, dann weisen Sie den Verkäufer darauf hin und lassen sich einen anderen Schein geben. Wer Falschgeld in seinem Portemonnaie hat und dies bewusst weiter verbreitet, macht sich strafbar.

Vorsicht bei Lock- und Pinganrufen

Ist Ihnen das auch schon einmal passiert? – Da klingelt das Telefon und ehe Sie den Hörer abheben können, hört das Klingeln auf. Kann ja wichtig sein, denkt man sich und ruft zurück. Nicht selten landet man so in einer Gebührenfalle.

Das Prinzip ist einfach und auch nicht all zu neu. Die Anrufer verwenden häufig eine 0137er oder andere Mehrwertdienstenummer, die u.a. auch von Fernsehsendern zum Voten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen genutzt werden. Das Neue ist seit einiger Zeit, dass im Display nicht die tatsächliche Nummer des Anrufers auftaucht, sondern eine völlig andere, häufig mit regionaler Vorwahl. Call-ID-Spoofing heißt diese illegale Verschleierung der tatsächlichen Nummer. Sogar kostenfreie 0800er Nummern werden für diesen Trick verwendet.

Im Gegensatz zu den legalen 0137er Nummern bieten die Anrufer keine Gegenleistung an sondern sind nur auf das Abzocken der Gebühren aus.

Häufig findet man im Display Vorwahlen die ins Ausland führen. Serbien (00381), Tunesien (00225) oder die Seychellen (00216) tauchen immer wieder auf.

Ruft man zurück, hört man oft eine Bandansage und es werden viele Fragen gestellt. In anderen Fällen ist ein kaum verständlicher Text, überlagert mit starkem Rauschen zu hören. Beide Varianten haben nur ein Ziel: Sie dazu zu bringen, das Gespräch so lange wie möglich zu halten. Ihre nächste Telefonrechnung offenbart Ihnen dann, dass Sie Opfer einer Gebührenfalle geworden sind.

Bei offensichtlichen Betrugsversuchen können Sie die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) informieren. Von dort werden derartige Nummern gesperrt. Eventuelle Schadensersatzforderungen müssen Sie selbst zivilrechtlich veranlassen. Da das wegen des großen Aufwandes bei relativ kleinem Schaden meist unterbleibt, werden wir wohl auch in Zukunft mit der Lock- und Pinganrufmethode zu tun haben.

Meine Empfehlung: Schauen Sie immer genau auf die Nummer, bevor Sie zurückrufen.

Schlüsselcode gehackt

„Das kann doch nicht wahr sein“, sagte Herr H., als er sich auf dem Parkplatz umsah und seinen SUV nicht finden konnte. Vor einer viertel Stunde hatte er ihn verschlossen, um in der Autobahnraststätte einen Kaffee zu trinken und jetzt war das zwei Jahre alte Fahrzeug verschwunden.

Eine Situation, die immer wieder passiert. Moderne Fahrzeuge sind häufig mit „Keyless Go“, einem schlüssellosen Öffnen des Autos dank einer Funkschlüsselerkennung ausgestatten.  Der Schlüssel baut, ohne dass er gedrückt werden muss, eine Induktionsschleife auf, die beim Annähern an die Autotür erkannt wird und mit einem Griff an die Türklinke den Verschluss entriegelt. Dieses Verfahren ist für den Autofahrer komfortabel, ermöglicht es aber Dieben mit dem Hacker-Trick das Auto ohne großen Aufwand zu stehlen. Mit einem sogenannten Funkstrecken-Verlängerer fangen sie das Signal des Schlüssels auf und täuschen so dem Auto vor, der Schlüssel sei noch in der Nähe. Tür auf, Druck auf den Starterknopf und ab geht die Fahrt. Eine Horrorvorstellung, wenn mit dieser Methode sogar das vor Ihrer Haustür geparkte Auto gestohlen wird. Mit dem Key-Scanner kann vom Täter das Signal des im Hausflur abgelegten Schlüssels empfangen werden. Ein Car-Scanner wird von einem zweiten Täter an Ihrem Auto platziert. So wird das Signal des Schlüssels verlängert und ein Diebstahl ist ohne aufwendigen Aufbruch der Autotür möglich.

Gegen diese unangenehme Überraschung können Sie etwas tun. Bei den neueren Modellen lässt sich diese in Sachen Diebstahlschutz problematische Keyless-Go-Funktion ab- und bei Bedarf wieder anschalten. Beim Drücken auf den Knopf öffnet sich die Tür wie bei herkömmlichen Schlüsseln.

Wer auf die Bequemlichkeit nicht verzichten will, kann einiges tun:

  • Schlüssel im Haus mindestens 3m entfernt von der Hauswand ablegen
  • im Haus den Schlüssel in einer kleinen Blechdose aufbewahren
  • ganz einfach eine Alufolie um den Schlüssel wickeln oder
  • eine kleine Strahlenschutztasche für Keyless-Go-Systeme kaufen

Mit der letzten Variante sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn Sie unterwegs Ihr Fahrzeug abstellen und den Schlüssel nach dem Abschließen in der Tasche, die wie ein Faradayscher Käfig wirkt, verschwinden lassen.

Falsche Spendensammler

Es tut schon gut, wenn man hin und wieder eine Spende für eine guten Zweck stiftet. Ärgerlich ist es aber, wenn das Geld an Leute geht, die alles andere damit vorhaben, nur nichts Wohltätiges.

Eine bittere Erfahrung damit musste unlängst eine Frau aus einer betreuten Wohneinrichtung im Jerichower Land machen. Sie bekam Besuch von einem Mann, der sich als Mitarbeiter eines Diakonischen Hilfswerkes ausgab. Er erklärte der Seniorin, wie wichtig die finanzielle Unterstützung von Hilfsorganisationen sei und wie sehr sie selbst auch davon profitiere. Bereitwillig unterschrieb die Frau einen Spendenbeleg über 60 €. Als sie in der darauffolgenden Woche Ihre Kontoauszüge überprüfte, stellte sie fest, dass ein Betrag von 860 € abgebucht wurde. Offensichtlich wurde der Beleg von dem Unbekannten nachträglich verändert.

Bei Haustür- und Straßenwerbung für Spenden ist zu beachten:

  • Werbegespräch sollten vor der Unterschrift durch aussagekräftige schriftliche Informationen ergänzt werden.
  • Bleibt der Spender unsicher, so sollte er sich vor einer Unterschrift beim DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) erkundigen und den Werber bitten, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu kommen.
  • Konzentrieren Sie Ihre Spenden auf wenige Organisationen, das erleichtert die Seriositätsprüfung.
  • Bei mittleids- und gefühlsbetonter Werbung und vorgeblichem Zeitdruck ist größte Zurückhaltung angebracht.
  • Geben Sie keine Unterschrift auf ein Formular, dass Sie zu einer turnusmäßigen Spende verpflichtet, ohne ein verbrieftes Rücktrittsrecht.
  • Ziehen Sie bei derartigen Gesprächen am besten eine Vertrauensperson hinzu.
  • Sollten Sie offensichtlich betrogen worden sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Ihr Aktfoto online

Stellen Sie sich mal vor, Sie öffnen Ihren E-Mail-Briefkasten und die erste Nachricht, die Sie lesen lautet: Ihr Nacktfoto wurde online gestellt. Die Gefühle, die Sie da übermannen sind mit Sicherheit nicht die allerbesten.

Herr G. aus Magdeburg dachte zuerst an einen Scherz, den sich ein Bekannter gemacht hatte. Was sich daraus entwickelte war allerdings gar nicht so spaßig. Um hinter das Geheimnis mit dem persönlichen Aktfoto zu kommen, klickte er einen angegebenen Link an und landete auf einer dubiosen Sex-Seite. Da war zwar die für derartige Seiten übliche Palette an mehr oder weniger in sich verknoteter freizügiger Nacktheit zu sehen, aber das angekündigte Nacktfoto von Herrn G. war nicht dabei. O.k., also doch nur ein Scherz. Die Seite wurde wieder geschlossen und die E-Mail gelöscht.

Eine Überraschung gab es aber am darauffolgenden Tag. Da tauchte erneute eine E-Mail auf, in der Herrn G. seine Zugangsdaten zu seinem angeblichen „Nacktauftritt“ im Internet mitgeteilt wurden. Immer noch im Zweifel darüber ob es tatsächlich ein solches Foto von ihm gibt, loggte er sich ein und entdeckte sich erfreulicher Weise nicht unter den Nackedeis.

Was dann kam, war allerdings der Hammer. Eine Internet-Firma bedankte sich für die Nutzung ihres Dienstes und stellte schnell mal eine Forderung von 98,00€ als einmalige Gebühr auf.

Sollte Ihnen so etwas passieren, dann ist das kein Grund in Panik zu verfallen. Sowohl die Spam-Mail als auch das Zustandekommen dieses angeblichen Vertrages entspricht nicht den Gepflogenheiten eines sauberen Abschlusses eines Fernabsatzvertrages. Sichern Sie die Daten und lassen Sie sich nicht von Mahnbriefen, Schreiben von Inkassounternehmen oder Drohungen mit dem Gericht einschüchtern. Erstatten Sie bei wiederholten Forderungen Anzeige bei der Polizei. Wer auf solche Weise versucht Leute auszutricksen, dem sollten Sie nicht Ihr sauer verdientes Geld in den Rachen werfen.

Diebische Handwerker

Eigentlich ging es nur darum festzustellen, ob das Dach seines Hauses eine Reparatur benötigt aber als die „Spezialisten“ in Sachen Dachreparatur nach einem Gespräch das Haus eines Rentners verließen, war der um einige EUROs ärmer.

Passiert ist es Ende Februar dieses Jahres im Osten Sachsen-Anhalts. Und bekannt wurde es durch einen Notruf bei der Polizei. Der Senior teilte den Polizeibeamten aufgeregt mit, dass er gerade Besuch von Handwerkern hatte, die ihn bestohlen haben. Offensichtlich haben die Männer, die ihm eine Dachreparatur anboten, völlig überrumpelt. Sie gelangten mit mehreren Personen ins Haus, bewegten sich dort offensichtlich in verschiedenen Räumen und verließen dann abrupt das Gebäude. Der von dieser Situation und dem hektischen Treiben überforderte Mann bemerkte erst nach dem Verschwinden der Männer, dass sie eine vierstellige Summen Bargeld gestohlen haben.

Dass Handwerkerkolonnen, die ihre potentiellen Auftraggeber gnadenlos abzocken durchs Land ziehen, ist bekannt. Meist ergaunern sie sich durch Drohungen Geld für eine minderwertige Dienstleistung. Haben Sie aber, wie in unserem Fall, die Chance direkt an Bargeld oder Schmuck zu kommen, greifen sie gern mal zu und verzichten auf einen Auftrag zur Reparatur, bevor sie verschwinden. Abgesehen davon, dass Sie nie Fremde in die Wohnung lassen sollten, gibt es bei Gesprächen mit Wanderhandwerkern einiges zu beachten.

  1. Lassen Sie grundsätzlich Vorsicht walten. Im Fall einer Reklamation stehen diese Handwerker nicht mehr zur Verfügung.
  2. Fordern Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot ein, das eine Preiserhöhung während der anstehenden Reparatur ausschließt.
  3. Lassen Sie sich die genaue Anschrift der Firma geben und den Ausweis des Verantwortlichen zeige (Namen notieren). Prüfen Sie im Internet oder lassen Sie sich Auskünfte über das Unternehmen von der Handwerkskammer geben.
  4. Sollten Sie mit überzogenen Forderungen konfrontiert werden oder die Handwerker setzen Sie mit Drohungen unter Druck, informieren Sie die Polizei über 110.
  5. Vermeiden können Sie all diese Probleme, wenn Sie sich von vornherein an regionale Handwerker wenden.

Der richtige Fenstergriff

„Stellen sie sich vor, bei mir haben sie eingebrochen“ erzählte mir ein Mann aus Magdeburg und er ergänzte: „Dabei habe ich, genau wie es empfohlen wurde, abschließbare Fenstergriffe angebracht“.

Nun ja, alles was man unternimmt, um Tätern einen Einbruch zu erschweren, hat seine Berechtigung. So ist es auch mit den abschließbaren Fenstergriffen. Sie helfen aber nur gegen bestimmte Einbruchsmethoden. Hebelt ein Täter ein Fenster oder die Terrassentür auf, bieten herkömmliche abschließbare Fenstergriffe keinen Schutz. Sie verhindern aber das Eindringen, wenn Einbrecher das Fenster einschlagen, durch das Loch in der Scheibe greifen und dann den Fenstergriff öffnen wollen. Schutz bieten diese abschließbaren Griffe auch bei der sogenannten „Bohrmethode“, bei der überwiegend an Terrassentüren unterhalb des Griffs ein Loch gebohrt und dann der Griff mit einem stabilen Draht in die Öffnungsstellung gebracht wird. Wenn die Diebe trotz des abschließbaren Fenstergriffs durch Einschlagen des Fensters in das Haus gekommen sind, dann deshalb, weil der Griff nur ungenügenden Widerstand geleistet hat. Bei billigen Produkten ist der Dorn, der im Schließzustand den Griff verankert, oft so dünn, dass er bricht, wenn Täter durch das Loch greifen und mit großer Kraft oder einem Rohr als Verlängerung, den Fenstergriff gewaltsam öffnen. Meist bleiben aber solche Einbrüche auch bei einfachen Fenstergriffen im Versuch stecken. Wer sich wirkungsvoll gegen diese Einbruchvariante schützen möchte, sollte Fenstergriffe mit einbruchhemmenden Eigenschaften, zertifiziert nach der DIN 18 267 einbauen lassen.

Bitte beachten: Gegen das Aufhebeln von Fenstern und Fenstertüren sollten beim Nachrüsten Zusatzschlösser nach DIN 18 104-1 oder Pilzkopfzapfen nach DIN 18 104-2 eingebaut werden. Generell werden Widerstandsklassen zur Einbruchhemmung in der Europanorm DIN EN 1627 geregelt. Aber bitte nicht verwirren lassen. Es reicht, wenn sich mit dem, was dort alles drin steht, die Fachhandwerker auskennen.

Der Feststellungs-Bescheid

Post mit dem Aufdruck „Feststellungs-Bescheid“ klingt erst einmal amtlich, nimmt einem dann aber doch den ersten Schreck, wenn der Inhalt verkündet, dass man satte 150.000€ gewonnen hat.

Ein Klietzer hat mir die an sich gerichtete Post zugeschickt und ich habe nicht schlecht gestaunt, welchen Aufwand ein Unternehmen da betrieben hat, um bundesweit zehntausenden Empfängern zu suggerieren, dass mit der Post ein Geldsegen ins Haus kommt.

Sieben einzelne „Dokumente“, mehrfarbig bedruckt und mit Stempeln und Bezeichnungen versehen wie „VERTRAULICH! Nur für nebenstehenden Empfänger bestimmt“ – „WICHTIG! 150.000€ sind offiziell zur Auszahlung bestätigt und freigegeben …“ „Herr … erhält 150.000€ in Bar!“ – „Bereitstellungs-Bescheid“. Ja sogar ein extra verklebtes „Offizielles Siegel-Kuvert“ mit dem an den Adressaten persönlich vergebenen ZUTEILUNGS-SIEGEL“ ist in der Postsendung. Und beinahe hätte ich es vergessen, eine „Vorläufige Fahrkarte“ zur Gewinnübergabe in Berlin ist auch beigelegt. Können Sie noch folgen? – Wenn nicht, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen. Diese Reizüberflutung mit Hinweisen auf den großen Gewinn ist gewollt. Die macht Sie anfälliger für zwei weitere Beilagen des Briefes; einen Katalog mit Angeboten von Schlager-CD’s zum „Vorzugspreis“ und den dazugehörigen Bestellschein. Mal ehrlich, mit der Aussicht auf so viel Geld bestellt man schnell mal ein paar CD’s, auf die man sonst gern verzichtet hätte. Außerdem steht da noch in dicken roten Lettern: „WICHTIG! Keine Antwort bedeutet unwiderruflich, dass Sie gegebenenfalls auf 150.000€ in Bar verzichten!“ Also rein mit dem Bestellschein in das beigelegte Kuvert, eine 70-Cent-Marke aufgeklebt und ab die Post …

Glatter Betrug! – meinte der Klietzer in einem Telefongespräch mit mir. Ist es aber nicht, denn auf der Rückseite eines dieser „Dokumente“ stehen über sieben Zeilen kleingedruckt, in blassgrauer Farbe, ohne Absatz und durchweg in Großbuchstaben geschrieben – also so, dass es sich keiner durchliest – die Teilnahmebedingungen. Und die sagen, dass es von allen Einsendern nur einen Gewinner gibt. Ob ausgerechnet Sie der Glückspilz sind, steht in den Sternen. Fazit: Keine Straftat aber in meinen Augen eine hochgradig unseriöse Geschäftspraxis. Schade um die vielen Bäume, die für diese Briefe gefällt werden mussten. Tun Sie deshalb etwas Gutes; verbrennen Sie den Brief nicht, werfen Sie ihn einfach in die Papiertonne.

Post von der Hellseherin

Also mal ehrlich, es gibt Dinge, die tut man einfach nicht. Zum Beispiel älteren Menschen einen Schreck einjagen. Und genau das ist zum Jahresende recht häufig passiert.

Ich denke dabei an Schreiben, die eine selbsternannte Hellseherin von angeblich internationalem Ruf, die auf den schönen Namen Samantha hört, an viele Bürger geschickt hat. Mit einer Kaltschnäuzigkeit ohne gleichen teilt sie mit, dass den Adressanten demnächst ein großes Unheil ins Haus stehe. Über drei Seiten verbreitet sie eine Mischung von mystischer Geheimniskrämerei und metaphysischen Worthülsen und schürt damit ganz gezielt Ängste. Aber sie wäre ja keine richtige Hellseherin, wenn sie nicht gleich eine Lösung zur Abwendung des Problems parat hätte. Die Lösung ist denkbar einfach: Man schicke 25, besser noch 30 EURO an eine Postfachadresse im Ausland und schon würde per Post das alles heilende Rezept eintrudeln. Sie wissen, wie Sie damit umzugehen haben. Erstens nicht einschüchtern lassen, zweitens nicht drüber ärgern und drittens in den Papierkorb schmeißen. Dann können Sie den Start ins neue Jahr mit dem guten Gefühl starten, Ihr Geld nicht an eine Betrügerin verschwendet zu haben.