Hier die Artikel von 2019
Wanderhandwerker zocken ab
Es sah nach einer günstigen Gelegenheit aus ein neues Schuppendach zu bekommen und gleichzeitig die alte Wellasbest-Abdeckung los zu werden. Am Ende des Geschäftes hatte der Mann aus Nienhagen ein abgedecktes Dach, Asbestplatten im Vorgarten und ein Minus von 10.000 € in seiner Haushaltskasse.
Offensichtlich polnische Wanderhandwerker boten dem 73jährigen im Oktober 2019 an, für 1.000€ sein Schuppendach neu zu decken und die in die Jahre gekommene Asbestabdeckung fachgerecht zu entsorgen. Noch bevor die Arbeiten beendet waren, forderten die fünf Männer der Dachdeckertruppe 10.000€ und erklärten unmissverständlich, dass die Arbeiten sonst nicht fortgeführt werden könnten. Von der Situation völlig überfordert zahlte der Senior. Kurz danach verließen die Fremden mit zwei Fahrzeugen, an denen polnische Kennzeichen waren, das Grundstück und kehrten nicht wieder zurück.
Die Methode ist nicht neu. Dachdeckerkolonnen ziehen in ländlichen Gebieten von Haus zu Haus und bieten das Reinigen des Daches, Reparaturarbeiten oder einfach nur eine Überprüfung des Dachstuhls zu einem günstigen Preis an. Unter den Wanderarbeitern, die in den zurückliegenden Jahren auch von den britischen Inseln kamen, gibt es zahlreiche schwarze Schafe. Das Prinzip ist immer dasselbe. Die Arbeiten beginnen sofort und in kurzer Zeit ist das halbe Dach abgedeckt. In dieser Situation wird dann festgestellt, dass die Reparaturen aus unterschiedlichen Gründen ein Vielfaches des vereinbarten Preises kosten würden. Zeigen sich die Auftraggeber nicht kooperativ wird schon mal ein rauer Ton angeschlagen und unmissverständlich erklärt, dass die Arbeiten abgebrochen werden. So manch ein Hausbesitzer gibt nach und zahlt, in der Hoffnung, dass die Arbeiten beendet werden. Haben die Betrüger das Geld, sind sie damit schnell verschwunden, ohne die verabredete Leistung zu bringen.
Sie sollten bei reisenden Handwerkern einiges beachten:
- Lassen Sie grundsätzlich Vorsicht walten. Im Fall einer Reklamation stehen diese Handwerker nicht mehr zur Verfügung.
- Fordern Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot ein, das eine Preiserhöhung während der anstehenden Reparatur ausschließt.
- Lassen Sie sich die genaue Anschrift der Firma geben und den Ausweis des Verantwortlichen zeige (Namen notieren). Prüfen Sie im Internet oder lassen Sie sich Auskünfte über das Unternehmen von der Handwerkskammer geben.
- Sollten Sie mit überzogenen Forderungen konfrontiert werden oder die Handwerker setzen Sie mit Drohungen unter Druck, informieren Sie die Polizei über 110.
- Vermeiden können Sie all diese Probleme, wenn Sie sich von vornherein an regionale Handwerker wenden.
Das Zentrum für Scheckbuchungen
Ich will es gleich vorwegnehmen: Das ZSB oder „Zentrum für Scheckbuchungen“ existiert nicht als offizielle Behörde, auch wenn ein Logo, das dem Bundesadler ähnelt, auf dem Briefkopf prangt.
Suggeriert wird, dass ein Gewinn von 60.000 auf die Adressaten warte.
Die Chancen, diesen Gewinn zu bekommen, sänken rapide, sofern man seinen Gewinn nicht telefonisch anmeldet. Um die vermeintliche Seriosität des Unternehmens zu unterstreichen, verkündet ein dicker roter Stempelaufdruck: „Ausschüttung laut § 661 BGB gesetzlich garantiert“. Und tatsächlich besagt der § 661a BGB, dass der, der einen Gewinn verspricht,
diesen auch einlösen muss. So manch ein hoffnungsschwangerer Briefempfänger wird deshalb die angegebene 0900er-Nummer gewählt und für jede Minute des Gesprächs satte 2,99 Euro bezahlt haben.
Nur nichts übereilen! Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Rückseite des Briefes stehen, genau durch. Hier steht eindeutig, dass es sich bei den 60.000, hinter denen bewusst keine Geldwertbezeichnung steht, nicht um Euro oder Dollar handelt, sondern um PUNKTE, nach denen der Empfänger einen Gewinn erhalten kann, der dieser Punktzahl entspricht. Wer also auf seinen Gewinn besteht, kann unter Umständen nach einem
Telefongespräch von 5 Minuten, das 14,95 Euro kostet, einen bunt umhäkelten Topflappen, Zwiebelschneider, Schirme, Olivenschiffchen oder ähnlich „wertintensiven“ Plunder bekommen.
Die gute Nachricht im konkreten Fall: Die Betreiber des Unternehmens mussten sich vor Gericht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie strafbarer Werbung verantworten und das Unternehmen schließen. Sie haben besonders ältere Menschen um mehr als 5 Millionen EURO geschädigt. Mit der gleiche Masche sind noch viele andere unterwegs.
Mitteilungen über vermeintliche Gewinne, bei denen keine konkrete Anschrift des Unternehmens mit Straße und Hausnummer sowie keine Festnetznummer (sondern nur eine gebührenpflichtige Hotline) angegeben ist, sind es nicht wert, dass Sie darauf reagieren.
Die Kette für die Geburtstagstorte
Schier unerschöpflich scheint der Erfindungsgeist bei Trickdieben zu sein. Diese Erfahrung mussten Juweliere im Raum Magdeburg machen.
Ein seriös wirkender Herr ließ sich zwei Goldketten zeigen und bekundete eine ernste Kaufabsicht. Bevor das Geschäft zustande kam, verließ er aber noch einmal den Laden. Angeblich wollte er sich um sich von einer Verwandten beraten lassen. Nach einer knappen Stunde war er zurück, entschied sich für eine der beiden Ketten und bat darum, sie in eine kleine, von ihm mitgebrachte Plastetüte zu stecken. Die Kette, so sagte er, solle in einer Geburtstagstorte versteckt werden. Er nahm die Tüte probeweise in die Hand, um zu testen, ob sie wirklich klein genug sei. Als es um die Bezahlung ging, stellte er überraschend fest, dass er nicht genügend Bargeld mit sich führte. Er legte die Tüte, in der sich die Kette befand, auf den Verkaufstisch und verschwand, um das restliche Geld zu holen.
Erstaunt über das abrupte Ende des Verkaufsgesprächs, nahm die Verkäuferin die Kette wieder aus dem Tütchen und staunte nicht schlecht, dass diese von dem vermeintlichen Kunden gegen eine ähnlich aussehende Billigkette ausgetauscht worden war. Schmuck im Wert von 3.000 Euro war da einfach mal so verschwunden.
Liebe Juweliere und Mitarbeiter in Schmuckläden, nicht alles, was über den Ladentisch geht, muss ein gutes Geschäft sein. Lassen Sie sich durch Sonderwünsche der Kunden nicht irritieren. Ein Verkaufsgeschäft sollte ganz normal durchgeführt werden. Für Extravaganzen ist nach dem Bezahlen immer noch Gelegenheit.
Dreiecksbetrug auf eBay
eBay gehört ohne Zweifel zu den beliebtesten Auktionsportalen im Internet. Wo viele Menschen kaufen und verkaufen, tummeln sich auch Betrüger. In zurückliegender Zeit wird die praktische, kostengünstige Plattform eBay-Kleinanzeigen mit dem sogenannten Dreiecksbetrug missbraucht.
In der Regel bekundet der Betrüger Interesse an einem angebotenen Gegenstand. Er verlangt die Bezahlung über Paypal, bittet aber um etwas Bedenkzeit. Diese „Bedenkzeit“ nutzt er, um selbst eine Anzeige für den angebotenen Gegenstand zu schalten. Es geschieht ein seltsamer Wandel von einem vermeintlich interessierten Käufer zu einem Verkäufer eines Artikels, den er gar nicht besitzt. Findet er einen Interessenten, dann sendet er diesem die Kontodaten des ersten Anbieters. Das scheinbar Erfreuliche an der Sache: Der ursprüngliche Anbieter erhält Geld für seinen Artikel. Der Haken: Nach Bestätigung des Geldeingangs sendet er den Gegenstand an die vom Betrüger angegebene Adresse, so dass der eigentliche Käufer ohne Ware bleibt.
Verwirrspiel auf Kosten des Verkäufers
Der Betrüger, der die Waren in der Regel an eine Briefkastenadresse mit fiktivem Namen für die Zusendung der Waren genutzt hat, verschwindet unerkannt. Zurück bleiben ein Verkäufer und ein Käufer, die nie einen direkten Kontakt miteinander hatten. Dass dieser Betrug letztendlich doch dem Verkäufer auf die Füße fällt, hat damit zu tun, dass der Käufer, bei dem die Ware nie angekommen ist, sein Geld von Paypal zurück fordern kann. Paypal holt sich das Geld allerdings vom eigentlichen Verkäufer, so dass der ohne Ware und ohne Geld bleibt.
Um nicht auf diese Betrugsmasche hereinzufallen, sollten Verkäufer immer die bei Paypal angegebene Adresse des Geldüberweisers mit der angegebenen Versandadresse vergleichen. Stimmen die Adressen nicht überein, empfehle ich einen Kontakt mit dem Überweiser aufzunehmen. Unabhängig davon sollte man den Zustand seiner Ware durch ein Foto dokumentieren, bevor sie auf die Reise geht und von der Post einen Versandnachweis ausstellen lassen. Um all dem Ärger aus dem Weg zu gehen kann man, wenn es örtlich möglich ist, den Artikel persönlich abholen lassen und nur gegen Bargeld heraus geben.
Sollten Sie einmal zu denen gehören, bei denen Dreiecksbetrüger Erfolg hatten, dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Betrügerischer Arbeitsvermittler
Die gute Nachricht vorweg: Er sitzt hinter Gittern, der Betrüger, der seine Opfer unter den Arbeitslosen suchte und fand. 41 Jahre alt, halbwegs ansehnlich und sehr redegewandt zockte er Menschen ab, die dringend eine Arbeit suchten.
Ausgestattet mit Prospektmaterial eines Kaffeemaschinen-Herstellers und fingierten Hotel- und Mietwagenreservierungen,nahm er in Gaststätten und Cafés Kontakt zu Arbeitssuchenden auf. Der Diplom-Volkswirt ohne feste Anstellung stellte ihnen einen gut bezahlten Job nebst Dienstwagen und Laptop in Aussicht und schmeichelte bei den geschickt geführten Gesprächen dem Ego seiner Ansprechpartner so sehr, dass diese davon überzeugt waren, auch ohne Spezialkenntnisse einen Top-Verkäufer für Kaffeemaschinen abzugeben. Tauchten Zweifel auf, malte er die Gewinnchancen in so rosigen Farben, dass viele nicht widerstehen konnten und in das Geschäft einsteigen wollten.
Dann folgte die große Stunde des Betrügers. Für den Vertragsabschluss, Prospekt- und Schulungsmaterial würde das Unternehmen sorgen. Selbst das Auto würde – nach seinen Angaben – kostenlos gestellt, lediglich für den Laptop müsse eine Kaution von 550
Euro gezahlt werden. Es kam, wie es kommen musste: Das Geld wurde von den Arbeitssuchenden gezahlt, eine Quittung ausgehändigt und ein neuer Treff, bei dem alles Nötige übergeben werden sollte, ausgemacht. Damit verabschiedete sich der vermeintliche Vertreter und ließ sich nie wieder blicken. Der Betrüger wurde ermittelt und sitzt seine Strafe im Gefängnis ab. Aber glauben Sie mir, von seiner Sorte gibt es noch so einige auf dieser Welt. Deshalb ist bei Geschäften mit Vorleistung immer Vorsicht angebracht.
- Leisten Sie bei Stellenangeboten keine Vorauszahlung, egal ob es sich um Informationsmaterial, Visa-Kosten, Ausbildungszuschüsse oder Sicherheitsleistungen handelt.
- Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie erst eine Warengrundausstattung oder ein Arbeitsgerät kaufen sollen, bevor Sie im Unternehmen Ihr erstes Geld verdient haben.
- Bei Stellenangeboten mit fantastischen Verdienstmöglichkeiten bei geringem Stundensatz ohne besondere fachliche Vorkenntnisse und einer nur vagen Beschreibung der Arbeit besteht kaum Hoffnung auf Seriosität.
Sie sollten sich merken: Wer Ihnen einen Job anbietet, will kein Geld von Ihnen. Wenn Sie Arbeit suchen, sollten Sie kein Geld bezahlen.
Falsche Bußgeldbescheide
Das Gefühl geblitzt worden zu sein, hat fast jeder Autobesitzer schon einmal durchlebt. Die Zeit danach ist oft von bangem Warten auf einen Bußgeldbescheid erfüllt. Dass man Bußgeldbescheide auch bekommen kann, ohne eine Verkehrsübertretung begangen zu haben, zeigen Fälle aus dem vergangenen Monat.
Besagte Bescheide werden per E-Mail verschickt. Sie suggerieren dem Empfänger, dass er eine Geschwindigkeitsübertretung begangen habe und nun zur Kasse gebeten wird. Die behördentypischen Formulierungen erwecken den Eindruck, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt. Vermeintlicher Absender ist der „Zentraldienst der Polizei“ oder die „Zentrale Bußgeldstelle“ der Polizei Brandenburg. In der Betreffzeile werden Formulierungen wie „Verstoßmeldung“ oder „Straf Benachrichtigung“, mit einer Buchstaben-Zahlenkombination, verwendet. (z.B. „Starf Benachrichtigung – 26HC5813“)
Wer sich das Schreiben genauer anschaut, findet schnell einige Ungereimtheiten. Der angegebene Ort der Verkehrsübertretung ist mit Sicherheit einer, an dem sich der Angeschriebene nie befunden hat und zur Zeit der vermeintlichen Geschwindigkeitsmessung waren Betroffene entweder zu Hause oder nachweislich an einem anderen Ort. In einigen Fällen ist sogar ein Datum, das noch in der Zukunft liegt, angegeben.
Im Text dieser Mail tauchen Rechtschreib- und Grammatikfehler auf, die einem Sachbearbeiter einer echten Behörde schnell zu einer Versetzung in den Hofdienst verholfen hätten.
Die Versender dieser Schreiben hoffen nicht auf eine Geldüberweisung. Ihr Ziel ist es, an die Daten auf Ihrem Computer zu kommen oder sie zu zerstören. In der Regel erfolgt das durch Öffnen von Anhängen, in denen Viren oder Trojaner sind, die ihr Werk beginnen, wenn man den Anhang öffnet. Bei den beschriebenen Bußgeldbescheiden wird ein Link angegeben, unter dem man angeblich Näheres zum Bescheid erfahren kann. Wer sich darauf einlässt, wird am Ende aufgefordert eine ZIP-Datei herunter zu laden. Wer dies tut, aktiviert einen Trojaner, der bisher nur von den wenigsten Antivirenprogrammen erkannt wird.
Meine Empfehlung: Ab in den Papierkorb mit der Mail, ohne etwas zu öffnen oder einen Link anzuklicken. Hier werden Namen und Wappen von Polizeidienststellen missbräuchlich verwendet. Die echte Polizei schickt Ihnen, schon aus rechtlichen Gründen, einen Bußgeldbescheid nur per Post. Außerdem ist Ihre E-Mailadresse bei der Behörde nicht gespeichert.
Betrüger Schröpfen Ärzte
Sie haben sich eine ganz spezielle Berufsgruppe ausgesucht, die Betrüger, die an unzählige Arztpraxen Schreiben verschicken. Was auf den ersten Blick aussieht als würde man Geld bekommen, erweist sich als fiese Betrugsmasche.
Die Schriftstücke, die angeblich von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) kommen und den echten Kopfbögen der BfA verblüffend ähnlich sehen, suggerieren den
Adressaten, dass zu viel Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Zur Rückzahlung des Geldes wird um Übersendung der Kontodaten nebst Praxisstempel und Unterschrift auf einem Fax gebeten. Eine böse Falle.
Wer die Daten übermittelt, gibt den Betrügern neben seinen Kontodaten auch noch die Möglichkeit, den Praxisstempel und die Unterschrift des Arztes für Betrügereien zu verwenden. Ausgestattet mit diesen Informationen, bestellen die Ganoven in großem Stil Heimelektronik, Schmuck und Fototechnik. Die Waren gehen an eine Postkastenadresse und werden von den Betrügern in Empfang genommen. Die Rechnung landet jedoch bei dem geprellten Arzt.
Liebe SprechstundenhelferInnen, tun Sie Ihrer Chefin oder dem Chef etwas Gutes. Prüfen Sie solche ominösen Schreiben genau und fragen Sie notfalls telefonisch bei der BfA nach. Bitte die Telefonnummer aus dem Telefonbuch suchen und nicht die, die auf dem Schreiben vermerkt ist, sonst könnten sie glatt bei den Betrügern landen und die werden Ihnen beim Augenlicht ihrer Kinder versichern, dass alles seine Richtigkeit hat.
Der Münzen-Trick
Hinweise von fremden Personen, die darauf aufmerksam machen, dass man etwas liegen gelassen oder verloren hat, gehören eigentlich zum guten Umgang miteinander. Dass solche Gesten auch gezielt eingesetzt werden, um andere zu bestehlen, ist kaum jemanden bekannt.
Kennen Sie den Münzen-Trick? Vielleicht nicht, denn der Name lässt nicht so leicht vermuten, was dahinter steckt. Eine Rentnerin aus Schelkau und ein Mann aus Papenburg könnten Ihnen ein Lied davon singen. Was die Rentnerin aus Sachsen-Anhalt um 1.000 Euro brachte, kostete den Geschäftsmann aus Niedersachsen satte 30.000 Euro. Beide Handlungen verliefen nach dem gleichen Muster. In einer Bank beobachtete ein Dieb, wie der Mann einen größeren Bargeldbetrag abhob und dieses Geld, in einem Briefumschlag verstaut, entgegennahm. Dieses Kuvert steckte er in seine äußere Manteltasche. Der Täter verfolgte ihn bis in eine Fußgängerpassage und warf ihm einige Münzen vor die Füße. Mit der Bemerkung: »Sie haben da was verloren«, machte er sein potentielles Opfer auf das Geld aufmerksam und zeigte sich sofort bereit, mit ihm gemeinsam das Geld aufzusammeln. Obwohl der Mann beteuerte, dass es nicht seine Geld sei, ließ sich der Fremde nicht beirren und steckte es ihm in die Manteltasche. Welchen Zweck diese scheinbar höfliche Geste hatte, bemerkte der Geprellte erst zu Hause: Das Kleingeld in seiner Manteltasche klimperte, der Umschlag mit den dicken Scheine aber fehlte.
Nicht jeder, der sich hilfsbereit gibt, ist auch anständig. Egal mit welcher Situation Sie in der Öffentlichkeit konfrontiert werden. Achten Sie darauf, dass Fremde Ihnen nicht zu nahe kommen und scheuen Sie sich nicht davor mit gestrecktem Arm und deutlichen Worten den gebührenden Abstand einzufordern. Das hilft Ihnen, nicht bestohlen zu werden und ist alles andere als unhöflich.
Gestohlenes Auto gekauft
Über eine bekannte Internetplattform für den An- und Verkauf von Fahrzeugen zahlte ein junger Mann viel Geld für ein Auto und stand am Ende ohne Fahrzeug da.
Er war auf das Angebot des Verkäufers eines Audi A6 mit relativ geringem Kilometerstand und 26.000 Euro Kaufpreis eingegangen. Kontakt zum Verkäufer fand er über eine im Internet angegebene Handynummer. Der Anbieter erklärte ihm, dass er geschäftlich in Frankreich zu tun habe und die Fahrzeugübergabe gern dort vornehmen würde. So geschah es dann auch. Der Interessent flog nach Montpellier, traf am Flughafen denPkw-Anbieter, übergab das Geld und erhielt dafür den Audi nebst Papieren. Sein Autobesitzerglück währte aber nur bis zu dem Tag, an dem er das Fahrzeug in Deutschland ummelden wollte. Die Erkenntnis, dass die Kennzeichen des Wagens in Deutschland und das Fahrzeug in Belgien gestohlen wurden, war bitter. Die Pechsträhne hielt an, denn auch die Fahrzeugpapiere erwiesen sich als gefälscht.
Mit ein bisschen mehr Sorgfalt hätte der Betrug verhindert werden können. Ein einfacher Blick auf die Fahrgestell- und Motornummer hätte dem Käufer verraten, dass beide nicht mit den Eintragungen im Kraftfahrzeugschein übereinstimmten.
Wollen Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, sollten Sie Folgendes beachten:
- Automobilclubs bieten Checklisten für den Kauf von PKW an. Arbeiten Sie diese Listen beim Kauf ab.
- Nehmen Sie eine vertraute Person mit Sachkenntnis zum Kauf mit und lassen Sie sich nicht durch das Äußere des Fahrzeuges täuschen.
- Prüfen Sie alle Angaben des Fahrzeugbriefes am Fahrzeug nach.
- Lessen Sie sich den letzten TÜV-Bericht zeigen. Häufig werden TÜV-Plaketten oder Eintragungen im Kfz-Schein gefälscht.
- Bestehen Sie auf eine Probefahrt und lassen Sie sich alle zugesicherten Eigenschaften, wie Laufleistung oder Unfallfreiheit, im Kaufvertrag bestätigen.
- Bezahlen Sie nur, wenn Fahrzeug, Kfz-Brief und Fahrzeugschein übergeben werden. Zeigen Sie vorher nicht Ihr Geld.
- Prüfen Sie die Vollzähligkeit der Autoschlüssel, mit denen das Auto ab Werk ausgeliefert wurde.
Schnäppchenfalle im Internet
Ja, auch ich recherchiere im Internet, wenn ich einen bestimmten Gegenstand etwas günstiger erwerben möchte, als er in Geschäften meiner Region angeboten wird. Wenn das bei meinen nicht allzu zahlreichen Versuchen bisher immer gut gegangen ist, dann deshalb, weil ich mich vor der Abwicklung des Geschäfts so gut es ging abgesichert habe.
Das heißt, ich wickle zum Beispiel bei eBay die Zahlung grundsätzlich nur über ein Treuhandkonto ab. Per E-Mail oder telefonisch starte ich Fragen zum Zustand und zu Besonderheiten des Artikels und beim Kauf erkundige ich mich nach der Höhe des Lieferpreises und des Lieferdatums, sofern diese nicht angegeben sind. Das alles lasse ich mir per E-Mail bestätigen und dann geht das Geschäft los.
Zu umständlich, meinen Sie? Durchaus nicht, wenn ich daran denke, was eine ganze Reihe Internet-Einkäufer in letzter Zeit für böse Erfahrungen mit scheinbaren Schnäppchen-Angeboten gemacht haben. Die begehrte Ware, die durchweg für einen Geldbetrag unter zehn Euro zu haben war, wurde zwar pünktlich angeliefert, aber die Lieferung kostete teilweisedas Zehnfache des Einkaufspreises. Ein fiesesGeschäftsmodell. In diese Misere wird man ganz bewusst gebracht, denn die anbietende Firma ist verquicktmit meist exotischen, kaum bekannten Transportunternehmen. Der Mehrgewinn durch die hohen Transportkosten wird unter beiden aufgeteilt. Da keine Vereinbarung über den Lieferpreis getroffen wurde, hat man im Fall der Klage ganz schlechteKarten. Noch komplizierter ist es, wenn solche Geschäfte
mit einem Unternehmen mit Sitz im Ausland abgewickelt werden. Da gibt es einen großen »rechtsfreien Raum«, denn der Gerichtsstand ist in der Regel in dem Land, in dem das Versandunternehmen sitzt.
Alles klar? Bewahren Sie einen kühlen Kopf bei Internetkäufen und prüfen Sie Schnäppchen, die allzu verlockend klingen, bevor sie mehr zahlen als die bestellte Ware wert ist.
Das Paket für den Nachbarn
Wie steht es denn mit dem Verhältnis zu Ihrem Nachbarn. Bestens? Na das höre ich gern. Wenn das so ist, dann zeigt man sich auch schnell mal bereit, dem Mitmenschen aus der Wohnung nebenan einen Gefallen zu tun. Genau das wurde aber einigen Mietern zum Verhängnis.
Unter dem Vorwand für den Nachbarn ein Paket abgeben zu wollen, und dem nachfolgenden Wunsch einen Zettel schreiben zu dürfen, gelangte ein Mann in mehrere Wohnungen. In allen Fällen achtete er darauf, dass die Wohnungstür nicht geschlossen wurde und ging mit dem Bewohner in dessen Küche oder Wohnzimmer. Geschickt hängte er seinen Mantel an der Küchen- oder Wohnzimmertür so auf, dass ein Blick in den Flur unmöglich war. Während er die Wohnungseigentümer durch ein Gespräch ablenkte, betrat sein Komplize die Wohnung und durchsuchte die anderen Zimmer. Schmuck und Bargeld wechselten so unfreiwillig den Besitzer. Die Legenden dieser Trickdiebe wechseln ständig. Mal ist es die Bitte um einen Zettel, weil man dem Nachbarn eine wichtige Nachricht hinterlassen will oder ein Kuvert, in dem man Geld für ihn verstauen möchte. Andere täuschen eine Notsituation vor und bitten um ein Glas Wasser. Das Ziel ist immer das selbe. Die Diebe wollen in die Wohnung, um selbst etwas zu stehlen oder ihren Komplizen ermöglichen, sich unbemerkt zu bedienen.
Wenn bei Ihnen jemand mit dieser Bitte auftaucht, dann nehmen Sie das Paket, schließen Sie die Tür, suchen nach Papier und Bleistift und reichen es dem Unbekannten in den Flur.
Ich glaube der weiß dann vor Überraschung gar nicht so recht was er schreiben soll. Und keine Angst, echte Postboten haben selbst etwas zum Schreiben und kein Interesse daran, Sie bis in die Küche zu begleiten.
Der richtige Schließzylinder
Bohrgeräusche an seiner Wohnungstür alarmierten vor kurzem einen Magdeburger. Als er durch eine zweite Wohnungstür einen Blick in das Treppenhaus wagte, entdeckte er einen Mann, der sich mit einem Akkubohrer am Türschloss zu schaffen machte.
Der ertappte Einbrecher flüchtete. In zwei anderen Wohnungen hatte er davor offensichtlich Erfolg. Seine Masche ist das Aufbohren von Zylinderschlössern. Das gehört nicht zu den häufigsten Einbruchmethoden, kommt aber immer wieder einmal vor. Täter bohren den Zylinderkern, dort wo der Schlüssel hinein gesteckt wird auf oder setzen den Bohrer kurz darunter an und erreichen so, dass die Zuhaltungen nach unten fallen und die Tür sich dann leicht mit einem Schraubendreher öffnen lässt.
Das alles funktioniert nur, wenn im Schloss ein einfacher, nicht aufbohrgeschützter Zylinder steckt und/oder dieser nicht durch ein Schließblech mit Aufbohrschutz gesichert ist.
Sie sollten für die Tür zu Ihrer Wohnung oder dem Haus mindestens einen nach der DIN 18252 / DIN EN 1303, vom VdS (Verband der Sachversicherer) zertifizierten Profilzylinder der Sicherheitsstufe VdS-H (Home) verwenden. Neben einem erhöhten Schutz vor Nachschließen ist er mit einem gehärteten Stahlstift versehen, der den Bohrer ablenkt oder ihn abbrechen lässt.
Zusätzlich zu einem qualitativ hochwertigen Schließzylinder bieten Beschläge, die den Profilzylinder und das Einsteckschloss vor mechanischen Manipulationen schützen, eine wirkungsvolle Sicherheit (DIN 18257). Ich empfehle Ihnen Beschläge mit einem Aufbohr- und einem Kernziehschutz ab mittlerer Einbruchhemmung (Klasse ES2-ZA) oder höher.
Die meist optisch als Erhöhung im Bereich des Schließzylinders zu erkennende Verstärkung durch eine gehärtete Stahlplatte lässt den Bohrer beim Aufbohrversuch nicht bis zum Profilzylinder vordringen. Die mit einem Schlitz versehene Metallscheibe unmittelbar vor dem Bereich, in den Sie den Schlüssel einführen, verhindert das gewaltsame Herausziehen des Zylinderkerns durch die Kernziehmethode (Selten angewandte Einbruchmethode, bei der eine gehärtete Schraube in den Zylinderkern getrieben und dieser mit mechanischen Hilfsmitteln gewaltsam heraus gezogen wird).
Alles verstanden? Es ist gar nicht so kompliziert, wie es sich anhört. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter über den Sicherheitsstandard Ihres Profilzylinders und des Beschlages oder, wenn Sie ein Eigenheim besitzen, fragen Sie beim Fachhändler nach einbruchhemmenden Schließzylindern und Beschlägen für Ihr Haus.
Vorsicht beim Parkscheinlösen
Gefahren lauern oft dort, wo man sie am wenigsten vermutet. Das Lösen von Parkscheinen für den PKW gehört für Autofahrer zur alltäglichen Routine, um so größer ist der Schreck, wenn man merkt, dass man in eine Falle getappt ist.
Genau diese Paarung trifft auf eine Tätergruppe zu, die in letzter Zeit die Parkplätze vor Supermärkten unsicher macht. Ihre Opfer sind meist Frauen, die ihren voll bepackten Einkaufswagen zielstrebig zu ihrem Pkw auf dem Parkplatz steuern. Die Täter, die meist zu zweit oder zu dritt handelnd, beobachten ihr potentielles Opfer genau. Interessant für sie sind Frauen, die das Fahrzeug aufschließen, ihre Handtasche oder das Portemonnaie auf dem Beifahrersitz ablegen und dann die Einkaufstüten im Kofferraum verstauen. Läuft das in genau dieser Reihenfolge ab, lenkt einer der Täter die Frau ab, indem er sie mit Fragen geschickt in ein Gespräch verwickelt. Meist wird nach dem Weg zu einer Tankstelle oder einem anderen Einkaufszentrum gefragt. Während die Befragten damit beschäftigt sind den Weg zu erklären oder auf einer vom Täter bereitgehaltenen Karte zu zeigen, öffnet der Komplize leise die Fahrzeugtür und verschwindet mit der Handtasche. Manchmal bemerken die Opfer den Verlust der Tasche oder des Portemonnaies aus der Tasche erst, wenn sie zu Hause ankommen. Eine schmerzliche Erfahrung, die neben dem materiellen Schaden, der übrigens nicht von der Versicherung ersetzt wird, auch eine Menge Rennerei mit sich bringt, wenn EC-Karten, Führerschein und Personalausweis weg sind. Behalten Sie ihre Tasche immer bei sich, wenn Sie den Kofferraum beladen. Sollten Sie in solch einer Situation angesprochen werden, ist eine gesunde Portion Misstrauen angebracht.
Also; nicht ablenken lassen und wenn sie merken, dass Sie jemand bestehlen will, schlagen Sie Krach und vergessen Sie nicht sofort die Polizei anzurufen, denn Sie können mir glauben: wenn es bei Ihnen nicht geklappt hat, versuchen die Diebe es beim nächsten Opfer