„EXPERTENTIPP – Polizei“ heißt meine Kolumne auf der Ratgeberseite der Volksstimme, in der ich immer wieder einmal über aktuelle Fälle aus Sachsen-Anhalt informiere und Tipps zur Kriminalitätsvorbeugung gebe.

Cartoons von Sven Kirchner

 

 

Hier die Artikel von 2021

 

Unberechtigte Zahlungsforderungen

 

 

In der Zeit vor und nach Weihnachten gibt es einen regelrechten Boom von Zahlungsaufforderungen zu Waren oder Leistungen, die weder bestellt noch empfangen wurden. Sie trudeln per Post aber besonders häufig als E-Mail ein. Ganoven nutzen den Umstand, dass gerade zum Jahresende von Kunden viele Bestellungen für Geschenke aufgegeben werden, um Verwirrung zu stiften und Unsicherheit zu verbreiten. Oft ist es nicht die Rechnung, die zuerst kommt, sondern gleich die 1. oder 2. Mahnung, nebst vorgedrucktem Überweisungsschein. So traf es auch Herrn E. aus Magdeburg, der angeblich bei einem schwedischen Unternehmen Zubehör für einen Elektroroller gekauft haben soll. Schon deshalb, weil er mit seinen 84 Jahren nicht mehr auf solch ein Gefährt steigen würde, war er beim Eingang der Zahlungsaufforderung skeptisch.

In der Regel sind die Zahlungsaufforderungen im unteren zweistelligen Euro-Bereich. Im Schreiben verweisen die Absender jedoch darauf, dass im Falle einer Zahlungsverweigerung die Kosten für das Einschalten eines Inkassounternehmens schnell auf ein Vielfaches steigen können und bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen ist. Egal wie hoch der Druck auch ist, Sie sollten, wenn Sie nichts bestellt haben auch nichts zahlen.

Recherchieren Sie den Namen des Unternehmens, in Verbindung mit dem Wort „Betrug“ im Internet. Dort finden Sie häufig Informationen Anderer, denen es ähnlich ergangen ist und Hinweise, zum weiteren Verhalten (z.B. einen Musterbrief der Verbraucherzentrale).

Wichtig ist, dass Sie in einem Schreiben (per Brief oder Mail) bestreiten, dass Sie mit dem Unternehmen einen Vertrag eingegangen sind oder Dinge bestellt oder bekommen haben und Sie den angeblich eingegangenen Vertrag widerrufen. Verlangen Sie einen Nachweis dafür, dass und wie eine entsprechende Bestellung beim Unternehmen eingegangen ist. Erklären Sie auch, dass Sie bei erneut eingehenden Forderungen rechtliche Schritte einleiten und Anzeige bei der Polizei erstatten. Auf alle weiteren Schreiben in dieser Angelegenheit sollten Sie nicht antworten. Heben Sie diese Schreiben auf. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, sollten Sie antworten, den Sachverhalt schildern und den gesamten Schriftverkehr anhängen. Aber glauben Sie mir, der wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Also: entspannt zurücklehnen und nicht die schöne Weihnachtszeit mit Ärger verderben lassen.

 

 
 
 

 

Der Lottogewinn aus Spanien

 

Es ist ein Phänomen das immer wieder auftritt, wenn Leute in ihrem Briefkasten die glückliche Botschaft über einen Gewinn finden oder ein Anruf aus einer „Rechtsanwaltskanzlei“ verkündet, dass da hunderttausende Euro nur darauf warten, von Ihnen angefordert zu werden. Gut ich gebe zu, wir haben alle dazugelernt und jauchzen nicht bei jeder Gewinnmitteilung gleich auf, sondern strafen viele dieser Schreiben mit der ihnen gebührenden Nichtachtung.

Aber manchmal, wenn es so richtig in das große Geld geht, das uns dicht an das Millionärsdasein heranmanövriert, da können doch viele nicht widerstehen. So bei den Schreiben die jüngst aus Spanien kamen und verkündeten, dass man Gewinner in einer spanischen Lotterie sei und das Geld abholbereit auf der Bank liege. Die Überweisung könne, laut Schreiben, umgehend eingeleitet werden, wenn man die geforderte Bearbeitungsgebühr von 20 – 60 EURO per „Western Union Bank“ transferieren würde.

Wer sich den Luxus dieser Zahlung erlaubt, der bekommt umgehend ein Schreiben, in dem von „Verzögerungen“ und „unerwarteten Problemen“ die Rede ist, die noch weitere Zahlungen erforderlich machen. Da ist die Rede von „Steuern“, die für den Gewinn beglichen werden müssen. „Depotgebühren“ sind fällig, weil das Geld bei einem Sicherheitsunternehmen zwischengelagert werden musste und wegen der hohen Summe muss angeblich noch ein „Versicherungsbeitrag“ gezahlt werden.

Na ja, Sie ahnen es, es gibt keinen Lottogewinn für Sie aus Spanien. Auch bei der oft in den Medien erwähnten „Spanischen Lotterie“ – die es tatsächlich gibt – werden, genau wie hier bei uns, Lottoscheine ausgefüllt, auf denen keine Namen und Adressen festgehalten sind. Wer dort gewinnt, muss als Beleg seinen Schein vorlegen. Also tun Sie sich so etwas nicht an, denn auf die erwartungsfreudige Hoffnung kommt garantiert eine bittere Enttäuschung.

 

 

Vorsicht beim Geldverleihen

 

 

Die Möglichkeiten, illegal zu Geld zu kommen, sind schier unerschöpflich. Ein Endvierziger hatte sich dafür eine ganz besondere Masche ausgedacht. In vielen Orten Sachsen-Anhalts mietete er sich unter falschem Namen in Hotels ein und suchte dann im gleichen Ort Blumenläden auf, um größere Bestellungen für eine bevorstehende Diplomierung an der Hochschule aufzugeben. Er orderte in Fleischerläden große Mengen an Wurst und Fleisch für eine Hochzeit, gab beim Partyservice ein Sortiment der besten Platten für eine Feier zum 80. Geburtstag seines Vaters auf und ließ in Bäckerläden die herrlichsten Platten mit belegten Brötchen für ein angebliches Betriebsfest fertigstellen. In allen Fällen tauchte der biedere „Geschäftsmann“ kurz nach der Bestellung erneut im Laden auf und teilte mit, dass seine Frau mit dem gemeinsamen Auto in der Stadt unterwegs sei und er versehentlich sein Handy und das Portemonnaie im Wagen liegen gelassen habe. Seiner Bitte nach kurzzeitigen Ausleihen von bis zu 200 Euro kamen alle Firmeninhaber – in Erwartung eines guten Geschäfts – nach. Zur Sicherheit hinterließ der saubere Herr auch gern den Schlüssel seines Zimmers eines Hotels, in dem er sich unter falschem Namen angemeldet hatte. Bei gelegentlichen telefonischen Nachfragen im Hotel wurde immer bestätigt, dass besagter Mann dort wohne. Großes Pech trotzdem für alle Beteiligten, denn der Betrüger tauchte nie wieder auf. Pech hatte aber zu guter Letzt auch der Ganove, der von einer Überwachungskamera gefilmt wurde und der Polizei bestens bekannt war …

Jemanden mit Bargeld auszuhelfen, ist schon eine gute Geste. Aber wenn es sich dabei um fremde Personen handelt, sollten Sie das nur tun, wenn der Bittsteller ihnen seinen Personalausweis zeigen kann und er die Übergabe des Geldes schriftlich bestätigt.

 
 
 

 

Gewinnversprechen

 

Manchmal bekomme ich Besuch von besorgten Bürgern, die Fragen, ob das alles rechtens ist, was ihnen da per Post ins Haus trudelte. So auch von Herrn S. aus Körbelitz, der mir ein Schreiben eines Medien-Vertriebsunternehmens vorlegte. In blumigen Worten wurde ihm suggeriert, dass er einer der Auserwählten für einen Gewinn von 102.000€ sei. Wenn man das Schreiben weiterliest, dann relativiert sich diese hohe Summe, denn es heißt im nächsten Absatz, dass er ein „Teilnahme-Anrecht“ auf einen von 600 Preisen hat, die insgesamt 102.000€ wert sind. Um die Chance wahrnehmen zu können, braucht er sich nur unter einer angegebenen 0800er Nummer anmelden und dann sind die Weichen für den Geldsegen gestellt. Angeblich sind die Gewinnzahlen von einem unabhängigen Versicherungsunternehmen gezogen und in einem Tresor deponiert worden. Im Brief an Herrn S. lag noch eine auffällig bedruckte Karte im Checkformat mit einem Rubbelfeld und dick aufgedruckten „31.000,00€“, die garantiert ausgezahlt werden … wenn die freigerubbelte Zahl unter den bereits ausgelosten ist.

 

Es ist wie bei hunderten ähnlichen Gewinnmitteilungen. Die Aufmachung suggeriert, dass man viel Geld gewonnen hat aber die Ernüchterung findet sich meist im Kleingedruckten. Stets ist nur von „Teilnahmerecht“ an einer Verlosung, von „potenziellen Gewinnern“ oder von einer „Chance“ zum Hauptgewinn die Rede. Meist muss der Empfänger den Gewinn telefonisch oder per Post „anfordern“. Bei den zugeschickten „Anforderungsunterlagen“ befinden sich diverse Bestellformulare für Waren, an denen man eigentlich kein Interesse hat. Da viele glauben ihre Gewinnchance durch eine Bestellung zu erhöhen, wird fleißig bestellt.

Gewinner ist letztendlich nur das Unternehmen, das zudem meist Ihre Kontaktdaten weiter verkauft.

Meine Empfehlung: Lassen Sie sich nicht mit unseriösen Gewinnversprechen ködern. Ich keine keinen Empfänger eines solchen Briefes, der tatsächlich einen großen Gewinn bekommen hat. Also ab damit in den Papierkorb.

 

 

Der Internet-Auktionsbetrüger

 

 

Ein orientalisches Aussehen hat es, das Betrügerpärchen, das mit Vorliebe Kassiererinnen und Kassierer in Baumärkten zu ihren Opfern macht. Er ist etwa 30 Jahre alt, sie ein bis zwei Jahre jünger. Meist kaufen sie Waren für einen geringen Betrag und zahlen mit einem Hunderter. Wenn ihnen das Wechselgeld herausgegeben wird, fragen sie nach einem Geldschein mit einem bestimmten Anfangsbuchstaben in der Seriennummer. Sie kennen das sicher: die Euro-Scheine haben, je nach Land, in dem Sie hergestellt wurden, einen anderen Buchstaben – Deutschland das X, Frankreich ein U, Italien ein S … u.s.w.. Schaut die zuvorkommende Verkäuferin die Bündel in der Kasse durch, „helfen“ beide gern tatkräftig beim Suchen, fassen in das Geldfach und palavern viel unverständliches Zeug, um beim Kassenpersonal Verwirrung zu stiften. Bei einer Verkäuferin in einem Großmarkt endete das damit, dass sie am Abend einen Fehlbetrag von 250 Euro in der Kasse hatte.

Also, liebe Kassiererinnen und Kassierer: Nett sein, ist schon okay, aber Ihre Aufgabe besteht darin, das Geld für gekaufte Waren zu kassieren und Wechslgeld herauszugeben. Wünsche nach Geldscheinen mit bestimmten Nummern sollten Sie mit einem freundlichen Lächeln und einem „Tut mir leid, das bringt mir hier alles durcheinander“ beantworten. Das erspart Ihnen ein Manko in der Kasse und erheblichen Ärger mit Ihrem Chef.

 
 

 

Per Pishing-Mail an Ihr Konto

 

Jetzt haben sie es wieder einmal bei mir versucht, die Gauner, die per Phishing-Mail an das Geld von Kunden wollen, die das Internetbanking nutzen. In der Mail die ich bekam stand unter Betreff: „TAN-Liste vor dem Aus – ING plant Umstellung von ING-DiBa“. Mit dem Logo der ING und einem Foto, dass u.a. eine Visa- und eine EC-Karte der ING zeigt, wollen die Versender der E-Mail die Echtheit der Seite suggerieren. Dabei versenden sie ihre Botschaft auch an Empfänger, die bei einer ganz anderen Bank ihr Konto haben.

Im Schreiben heißt es, dass aus Sicherheitsgründen die TAN-Liste ab sofort wegfällt und die Umstellung des Online-Bankings mit einem Klick auf den eingefügten Link erfolgen kann. Wer das tut und den dann folgenden Anweisungen folgt, gibt Betrügern seine Bankdaten nebst Zugangscode frei und sorgt so dafür, dass das Konto gelehrt werden kann.

 

Betroffen sind Nutzer der verschiedensten Banken. Die Legenden der Täter variieren. Da ist von „gesetzlichen Anforderungen“ die Rede, angeblich wurden „unregelmäßige Aktivitäten“ festgestellt oder es werden „Aktualisierungen der persönlichen Daten“ erforderlich.

Grundsätzlich gilt:

  • Melden Sie sich nur über die Ihnen bekannte Homepage Ihrer Bank an, nie über einen Link in einer E-Mail.
  • Ihre Bank wird per Mail von Ihnen nie vertrauliche Daten wie z.B. die IBAN oder Zugangsdaten abfragen.
  • Wenn Sie Ihre Log-in-Daten oder das Freigabeverfahren ändern wollen, dann immer nur über die Original-Homepage.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht Daten preisgegeben haben, dann informieren Sie umgehend Ihre Bank und erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.

 

 

Der Internet-Auktionsbetrüger

 

 

Natürlich kennen Sie eBay, das wohl größte Internetauktionshaus der Welt. Hier kann man Waren zum Kauf anbieten, sie versteigern und auch selbst kräftig mitsteigern. Auf diese Weise sind schon Millionen Leute ihre Artikel gegen akzeptables Entgelt losgeworden und genauso viele konnten sich Wünsche zu einem günstigen Preis erfüllen. Aber schwarze Schafe erwarten Sie auch im Online-Handel. Zu diesen gehört der 42jährige Roger E.

Über einen längeren Zeitraum bot Herr E. kleinere Artikel der Computertechnik an, verschickte sie in guter Qualität und termingerecht. Dafür gab es von den zufriedenen Käufern jedes Mal eine gute Bewertung. Als er für potentielle Kunden als seriöser Geschäftsmann zu erkennen war, schlug er knallhart zu. In zwölf sogenannten »Power-Auktionen« bot er jeweils zwölf hochwertige PCs zu super Konditionen an. Als einzige Zahlungsmethode gab er Vorauszahlung an. Bei den vielen guten Bewertungen die er hatte, schien das für die Interessenten kein Problem zu sein. Das Ergebnis: 120 Personen überwiesen ihm jeweils 1.300 Euro für Computer, die nie bei ihnen ankamen.

Roger E. hat sich inzwischen aus dem Staub gemacht und bringt das ergaunerte Geld wer weiß wo durch.

Bei Internetauktionen kann man auf sogenannten Referenzlisten seriöse Händler von eher unseriösen Händlern unterscheiden. Hundertprozentig sicher ist es aber nie, wie das Beispiel mit der PC-Auktion zeigt. Deshalb sollten Sie das Treuhandkonto des Auktionshauses nutzen. Sie zahlen das Geld dort ein und erst, wenn Sie den Eingang der Ware bestätigen, wird es an den Verkäufer weitergeleitet. Besteht der Verkäufer auf Vorauszahlung, dann sollten Sie lieber auf das Geschäft verzichten. Glauben Sie mir, damit ersparen Sie sich eine Menge Ärger.

 

 

Adressentausch im Urlaub

 

Die Vorstellung, Fremden gegenüber immer nur mistrauisch sein zu müssen, ist ein echtes Handicap für gute zwischenmenschliche Beziehungen. Trotzdem gibt es genügend Gründe, nicht zu gutgläubig mit neuen Bekanntschaften umzugehen. Das gilt besonders für die Urlaubszeit. Immer wieder kommen Urlauber nach Hause und finden ihre Wohnung  aufgebrochen vor. Den Anlass für dieses Ereignis haben sie nicht selten selbst gegeben. Allzu schnell werden mit flüchtigen Bekannten die Adressen ausgetauscht, und noch während der Urlaubszeit statten deren Komplizen ihrem Zuhause einen ungebetenen Besuch ab.

Manchmal vermisst man am Urlaubsort auch seine Wohnungsschlüssel, die sich dann auf unerklärliche Art und Weise Stunden später wieder einfinden. Das sollte für Sie ein Alarmzeichen sein: Täter haben in der Zwischenzeit Schlüsselabdrücke gefertigt und öffnen mit den nachgemachten Schlüsseln womöglich die heimische Wohnung.

Auf einen letzten Schwachpunkt – die Adressen am Kofferanhänger Ihres Reisegepäcks – möchte ich noch hinweisen: Hier sollten neben Ihrem Namen nur der Zielflughafen und das Hotel stehen.

 So gerüstet, können Sie die Urlaubszeit bedeutend entspannter genießen.

 

Helfer an der Raststätte

 

 

Haben Sie die Absicht, mit Ihrem Pkw nach Südfrankreich oder Spanien zu fahren? Na dann wünsche ich Ihnen einen durchweg angenehmen Urlaub! Auch wenn das durch die Corona-Pandemie nur mit Einschränkungen möglich ist. Doch geben Sie acht, dass es Ihnen nicht ergeht wie einer Familie aus der Region Havelberg, die auf dem Weg nach Madrid eine Pause an einer spanischen Autobahn-Raststätte einlegte. Als sie frisch gestärkt zu ihrem Auto zurück kamen, sahen sie die Bescherung: Der rechte Scheinwerfer ihres Fahrzeuges war eingedrückt und die Scherben lagen vor dem Fahrzeug. Zwei Spanier, die angeblich gesehen hatten, dass ein anderes Fahrzeug diesen Schaden verursacht hatte, und die mächtig über diese Unverschämtheit schimpften, boten sich an, den Urlaubern gleich in der Nähe eine Werkstatt zu zeigen, in der der kaputte Scheinwerfer schnell repariert werden könne. Glück im Unglück könnte man meinen. Doch was nach uneigennütziger Hilfe aussah, entpuppte sich als böse Falle. Die gemeinsame Fahrt endete in einem stillgelegten Industriegebiet. Dort nahmen die vermeintlichen Helfer den Urlaubern alles weg, was sie an Wertsachen bei sich hatten.

Eine üble Masche, die Ihnen zeigt, dass eine gesunde Portion Misstrauen in jeder Situation geboten ist. Besser wäre ein Anruf über die Notrufnummer der Polizei gewesen. In Spanien ist das die +34 092 oder +34 112.

Haben Sie die Absicht, mit Ihrem Pkw nach Südfrankreich oder Spanien zu fahren? Na dann wünsche ich Ihnen einen durchweg angenehmen Urlaub! Auch wenn das durch die Corona-Pandemie nur mit Einschränkungen möglich ist. Doch geben Sie acht, dass es Ihnen nicht ergeht wie einer Familie aus der Region Havelberg, die auf dem Weg nach Madrid eine Pause an einer spanischen Autobahn-Raststätte einlegte. Als sie frisch gestärkt zu ihrem Auto zurück kamen, sahen sie die Bescherung: Der rechte Scheinwerfer ihres Fahrzeuges war eingedrückt und die Scherben lagen vor dem Fahrzeug. Zwei Spanier, die angeblich gesehen hatten, dass ein anderes Fahrzeug diesen Schaden verursacht hatte, und die mächtig über diese Unverschämtheit schimpften, boten sich an, den Urlaubern gleich in der Nähe eine Werkstatt zu zeigen, in der der kaputte Scheinwerfer schnell repariert werden könne. Glück im Unglück könnte man meinen. Doch was nach uneigennütziger Hilfe aussah, entpuppte sich als böse Falle. Die gemeinsame Fahrt endete in einem stillgelegten Industriegebiet. Dort nahmen die vermeintlichen Helfer den Urlaubern alles weg, was sie an Wertsachen bei sich hatten.

Eine üble Masche, die Ihnen zeigt, dass eine gesunde Portion Misstrauen in jeder Situation geboten ist. Besser wäre ein Anruf über die Notrufnummer der Polizei gewesen. In Spanien ist das die +34 092 oder +34 112.

 

Betrug mit Google Play Karten

 

Böse erwischt hat es eine Verkäuferin eines Gemischtwarenladens in einem Dorf. Zur Angebotspalette des kleinen Geschäfts gehören auch Zahlkarten verschiedener Anbieter. Unlängst meldete sich telefonisch eine Frau, die sich als Google-Mitarbeiterin vorstellte. Sie erklärte, dass Google aus Sicherheitsgründen keine Google-Play Karten im Wert von 100 bis 500 EURO anbieten würde. Um die Karten zu sperren forderte sie die Verkäuferin auf, die jeweiligen Codes der in ihrem Geschäft vorrätigen Karten zu übermitteln. Dies tat die Angestellte, rief aber anschließend ihren Chef an, weil ihr die Aktion „komisch“ vorkam. Umgekehrt wäre es besser gewesen. Der Chef merkte sofort, dass Betrüger am Werk waren. Er informierte umgehen die Polizei. Das änderte aber nichts daran, dass die Empfänger der Codes im Internet damit fleißig einkaufen konnten. Mit derartigen Gutscheincodes kann man die neusten Apps, Filme, Musik und vieles mehr einlösen.

Ähnlich gelagert war ein Fall, bei dem ein vermeintlicher Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung einer Supermarktkette in einer Filiale in Magdeburg anrief. Er erklärte, dass Ukash-Karten der Wertekategorien 50 € und 100 € aus technischen Gründen nicht mehr eingelöst werden können. Mit den Codes solcher Ukash-Karten kann bei vielen Anbietern im Internet für den entsprechenden Wert eingekauft werden. Ausgedruckt werden die Codes auf einem Beleg, der ähnlich aussieht wie ein Kassenbon. Der Anrufer forderte die Schichtleiterin der Filiale auf, alle entsprechenden PIN-Codes zu notieren und sie ihm mitzuteilen. Bei einem erneuten Anruf des Mannes, etwa eine Stunde später, gab die Verkäuferin PIN-Codes im Gesamtwert von ca. 10.000 € durch.

Grundsätzlich gilt: PIN-Codes von Wertkarten nie per Telefon oder Mail an Fremde herausgeben.

 

Wenn Gier das Gehirn vernebelt

 

Zur Zeit sind Reisen nach Tunesien nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Wenn Sie es doch wagen, sollten Sie aufpassen, dass Sie nicht in die Falle tappen, die bei einem 74jährigen zuschnappte. Bei seiner letzten Reise nach Tunesien hatte er sich einen Teppich gekauft und nach Deutschland schicken lassen. Jetzt, über ein Jahr später, stand ein Mann vor seiner Tür, der erklärte, dass er leitender Mitarbeiter in eben der Manufaktur in Tunesien sei, aus der er seinen Teppich habe. Den Weg zu dem Rentner hatte der Tunesier aus einer angeblichen Notsituation heraus unternommen. Nach seinen Worten stehe in Hamburg beim Zoll ein Container mit Teppichen im Wert von 300.000 Euro, die er nicht einlösen könne, weil er seine EC-Karte verloren habe. Und nun kam die Bitte an den Rentner, ihm mit 30.000 Euro, die angeblich als Zolleinfuhrsteuer fällig wären, auszuhelfen. Natürlich würde sich die hilfreiche Geste für den Senior auch lohnen, denn er bekäme nach der Einlösung der Ware sein Geld zurück und 3.000 Euro Provision. Damit der Rentner sich davon überzeugen könne, dass alles rechtens sei, bot der Besucher ihm an, persönlich mit zur Geldübergabe zum Zollamt nach Hamburg zu fahren.

Gesagt, getan. Der Rentner hob das Geld ab. Wie verabredet erschien eine Frau vor seiner Haustür und beide fuhren mit einem Taxi nach Hamburg. Während einer Pause unterwegs verlangte die Frau schon einmal das Bargeld, um es nachzuzählen und verstaute es dann in ihrer Handtasche. In Hamburg angekommen, forderte sie den Taxifahrer irgendwo in der Stadt auf, kurz anzuhalten, stieg aus und verschwand mit dem Geld.

Na ja, ich glaube es lag nicht nur am fortgeschrittenen Alter, dass der Rentner sich auf diese windige Sache eingelassen hatte. Raffgier und die Aussicht, mit geringem Aufwand in kurzer Zeit einen Haufen Geld zu verdienen, haben ihn schlicht und einfach um sein logisches Denkvermögen gebracht.

 

Statt Enkeltrick – Schockanruf

 

Es gibt ihn noch, den klassischen Enkeltrick, der mit einem „Hallo ich bin’s …“ beginnt. Die Telefonbetrüger werden aber immer kreativer und skrupelloser mit ihren Aktionen. Unlängst erhielt ein 68-Jähriger aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Anruf von seiner vermeintlichen Tochter, die schreiend und weinend, völlig aufgelöst darüber berichtete, dass sie jemanden totgefahren habe. In dieser Situation übernahm eine angebliche Polizistin das Telefon und erzählte, dass die Tochter beim Autofahren mit dem Handy beschäftigt gewesen sei, ein Stoppschild übersehen habe und dann einen Radfahrer tödlich verletzte. Die Tochter müsse nun in den Strafvollzug, könne aber gegen eine Kaution von 50.000€ freikommen. Der schockierte und mit der Situation völlig überforderte Mann erklärte welche Summer er aufbringen könne. Damit einverstanden wies die Anruferin ihn an, das Geld zum Justizzentrum Potsdam zu bringen. Dort würde es, gegen Quittung, auf dem Parkplatz von einem Justizmitarbeiter übernommen werden. Zudem wurde der Mann aufgefordert, sein Handy während der ganzen Aktion an zu lassen und die Telefonverbindung zur „Polizistin“ nicht zu unterbrechen. Vor dem Justizzentrum nahm ein Unbekannter von dem Mann mehrere zehntausend Euro in Empfang und verschwand damit.

Die Betrüger setzen mit Schockanrufen ältere Menschen bewusst unter Stress, gaukeln immer eine gefährliche, teils lebensbedrohliche Situation für nahe Angehörige vor und drängen stets auf eine schnelle Erledigung. Um den Betrug zu verschleiern, wird häufig verlangt, dass mit niemanden darüber gesprochen werden darf. Kontrollanrufe mit Fangfragen oder wie in diesem Fall die Forderung das Telefongespräch nicht zu unterbrechen, sollen verhindern, dass der Angerufene sich Hilfe bei anderen holt.

Egal unter welcher Legende derartige Anrufe ankommen, das Prinzip für den Angerufenen muss immer sein, heraus zu bekommen ob es tatsächlich um einen Angehörigen oder guten Bekannten geht. Dazu stellt man eine Frage, die nur er oder sie wissen kann. Z.B. „Wie ist der Vorname von Mutti?“. Diese Frage kann auch an die „Polizistin“ oder einen „Staatsanwalt“ der angeblich im Auftrag der Betroffenen anruft, gestellt werden. Rufen Sie die vermeintlich betroffene Person an oder sprechen Sie mit anderen über den Vorfall. Geben Sie nie Geld an unbekannte Personen und informieren Sie umgehend Sie die Polizei.

 

Abzocke durch „Handwerker“

 

Die knapp 30m lange Mauer am Grundstück von Herrn B. aus Nitzow hatte dringend einen neuen Farbanstrich nötig. Da passte es dem 65jährigen gut, dass sich zwei Herren bei ihm meldeten und anboten, die Mauer zu streichen. Die geforderten 170€ Materialkosten und 300€ Lohn schienen ein akzeptabler Preis zu sein. Herr B. stimmte zu und schon eine knappe Stunde später waren sechs Männer vor Ort, die sich sofort an die Arbeit machten. „Nun gut“, sagte sich Herr B., „sind sie halt eher fertig“. So war es auch aber was dann kam, ließ den Blutdruck des Nitzowers extrem steigen. Der Wortführer der Gruppe sprach jetzt von 170€ pro Meter, die angeblich vereinbart waren, was schnell mal 4500€ machte. Seine fünf Kumpanen bauten sich als Drohkulisse auf, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Sie hatten allerdings nicht mit der Standhaftigkeit des Senioren gerechnet. Der zahlte nur die 470€ und drohte energisch damit, die Polizei zu verständigen. Nach einigem Hin und Her zogen die Wanderarbeiter mit ihren Autos, an denen polnische Kennzeichen waren, ab. Glück gehabt! Weniger gut kam vor einiger Zeit ein Nachbar von ihm davon. Der hat dem Druck nicht standgehalten und 3000€ für einen qualitativ schlecht ausgeführten Austausch der Dachrinnen seines Hauses bezahlt.

Sie sollten bei reisenden Handwerkern einiges beachten:

  1. Lassen Sie grundsätzlich Vorsicht walten. Im Fall einer Reklamation stehen diese Handwerker nicht mehr zur Verfügung.
  2. Fordern Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot ein, das eine Preiserhöhung während der anstehenden Reparatur ausschließt.
  3. Lassen Sie sich die genaue Anschrift der Firma geben und den Ausweis des Verantwortlichen zeige (Namen notieren). Prüfen Sie im Internet oder lassen Sie sich Auskünfte über das Unternehmen von der Handwerkskammer geben.
  4. Sollten Sie mit überzogenen Forderungen konfrontiert werden oder die Handwerker setzen Sie mit Drohungen unter Druck, informieren Sie die Polizei über 110.

5. Vermeiden können Sie all diese Probleme, wenn Sie sich von vornherein an regionale Handwerker wenden.

 

Unreine Diamanten

 

Dass man ein Geschäft mit echten Diamanten machen kann und dennoch kräftig übers Ohr gehauen wird, bekamen überwiegend Geschäftsleute von kleinen und mittleren Unternehmen wie Apotheken, Fleischereien oder Bäckerläden zu spüren. Edelsteinhändler sprachen zielgerichtet diesen Personenkreis an und boten – als sichere Anlage – den Verkauf von

echten Diamanten an. Zu den Prunkstücken gab es ein Echtheitszertifikat einer in Insiderkreisen bekannten Firma aus den Niederlanden. Und – man sollte es nicht glauben – dieses Zertifikat war tatsächlich echt. Selbst telefonische Rücksprachen mit dem Unternehmen bestätigten den legalen Charakter der Transaktion. Der Haken lag aber in der Qualität und dem dafür absolut überteuerten Preis. Auch schlechte Diamanten können echt sein. In den erwähnten Fällen waren allesamt nur einen Bruchteil des bezahlten Geldes wert. Anzeige erstatteten nur wenige Betroffene und das deshalb, weil nicht selten Geld,

das man an der Steuer vorbeigeschleust hat, verwendet wurde.

Wenn Sie sich für einen Diamantenkauf als Wertanlage entscheiden, dann bei spezialisierten Fachhändlern und nicht „an der Haustür“. Der Diamant sollte unbedingt von einem renommierten gemmologischen Institut zertifiziert sein (z.B. GIA-, HRD- oder DPL-Zertifikat).

Also, liebe Geschäftsleute: Lassen Sie sich nicht blenden vom Glanz minderwertiger Steine, sonst könnten euphorische Gefühle über ein vermeintlich gutes Geschäft leicht in anhaltenden Frust verwandelt werden.

 

Der Trick mit dem PKW-Schlüssel

 

Dass Diebe sich in Autohäusern mit falschen Personaldokumenten PKW für Probefahrten leihen und diese dann nicht wieder bringen, ist eine bekannte Masche. Im vergangenen Jahr verschwand so ein vermeintlicher Autokäufer mit einem Audi Q7 aus einem Autohaus im Norden unseres Landes. Was sich ein Täter aber vor einiger Zeit bei einem Vertragshändler geleistet hat, war mal etwas völlig Neues. Das Objekt seiner Begierde war ein hochwertiger Opel. Von einer Verkäuferin ließ er sich auf dem Betriebsgelände des Händlers das Fahrzeug zeigen und alle Vorzüge preisen. Zu einer solchen Vorführung gehört natürlich auch, dass man sich mal hinter das Lenkrad setzt. Um die Bedienelemente ausprobieren zu können, ließ er sich von der Verkäuferin den Schlüssel geben. Mit sichtlich zufriedenem Gesichtsausdruck händigte er den Schlüssel wieder aus und verabschiedete sich. Am darauffolgenden Morgen war genau dieser 41000 € teure Wagen verschwunden. Bei der Überprüfung der Kfz-Unterlagen musste der Geschäftsinhaber feststellen, dass durch den Dieb der Originalschlüssel gegen einen artgleichen anderen Schlüssel ausgetauscht worden war. Als am Vortag die Verkäuferin davon ausgegangen war, dass sie mit der Schlüsselfernbedienung das Fahrzeug ordnungsgemäß verriegelte, muss der „Kaufinteressent“ zeitgleich mit dem bereits vertauschten Originalschlüssel die Verriegelung vorgenommen haben. Na ja, manchmal ist es echt schwer die Tricks der Gauner zu durchschauen. Für Autohausbesitzer sollte diese Geschichte ein Alarmzeichen sein.

 

Wertsachen kennzeichnen

 

Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei vor kurzem eine größere Menge Diebesgut sicher. Darunter auch mehrere Kilogramm Schmuck. Dinge, die eigentlich zurück zu ihren rechtmäßigen Eigentümern müssten. Das geht aber häufig nicht, weil die Täter zwar zugeben, dass die Sachen schlichtweg geklaut sind, sie aber einfach nicht mehr sagen können wann und wo. Und Sie können mir glauben, manche klauen so oft, dass sie das tatsächlich nicht mehr wissen.

Noch schlimmer ist die Situation, wenn gestandene Kriminalisten bei Hausdurchsuchungen ihre linke Hand verwetten würden, dass der eine oder andere Gegenstand mit Sicherheit aus einem Diebeszug stammt, sie es dem Täter aber nicht nachweisen können, weil einfach Merkmale fehlen, die den Gegenstand identifizieren. Nun hoffe ich ja von Herzen, dass Sie nie von Dieben heimgesucht werden aber für den Fall, dass es doch passieren sollte, sind sie gut beraten, wenn Sie einige Dinge beachten:

Fertigen Sie eine Liste an, in der Sie den Gerätetyp, Hersteller, Marke und individuelle Gerätenummer erfassen.

Ein Ordner mit den Gerätebeschreibungen und dazugehörigen Kaufbelegen helfen bei der Schadensregulierung durch Ihre Versicherung.

Eingravierte Initialen erleichtern der Polizei den Nachweis, dass es sich tatsächlich um Ihr Eigentum handelt.

Von schwer zu beschreibenden Gegenständen wie Schmuck, Teppichen, Gemälden, Skulpturen oder Antiquitäten sollten Sie Fotos, möglichst mit angelegtem Maßstab fertigen.

Ganz wichtig: Wertsachenlisten, Fotos und Versicherungsunterlagen an einem sicheren Ort aufbewahren, damit Einbrecher sie nicht mit entwenden können.

 

Betrügerische Fahrzeuganbieter

Sie tummeln sich im Internet genauso wie im Anzeigenmarkt der Zeitungen, die Betrüger, die versuchen, Ihnen gegen Vorkasse Fahrzeuge zu verkaufen und dann nicht liefern. Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob eine Anzeige in der Zeitung oder im Internet seriös ist. Hier zu selektieren und vermeintliche Betrugsanzeigen erst gar nicht zu veröffentlichen, ist für die Anzeigenredaktionen unmöglich.

 

Eine Leserin interessierte sich für einen Traktor, der per Annonce angeboten wurde. Über E-Mail bekam sie Kontakt zu dem Anbieter, der erklärte, dass er für eine polnische Firma Fahrzeuge vertreibe. Für die Lieferung nach Deutschland wurde eine Vorkasse von 50 % des Verkaufspreises verlangt. Eine telefonische Nachfrage bei dem polnischen Unternehmen ergab, dass der Anbieter dort nicht bekannt ist. Richtig gehandelt und viel Geld gespart! Zahlungen für derartige windige Geschäfte laufen in der Regel nicht als Überweisung

auf ein Konto, sondern als Geldtransfer über die Western Union Bank oder über MoneyGram. Das sind durchaus legale Methoden. Der Haken dabei: Das Geld wird an eine bestimmte Person (in der Regel im Ausland) gesendet. Diese Person kann dort bei einer Außenstelle oder einem Agenten das transferierte Geld abholen und damit verschwinden, ohne dass die tatsächliche Identität feststeht.

Um beim Kauf nicht auf Betrüger hereinzufallen, empfehle ich Ihnen nach dem Erstkontakt auf folgende Dinge zu achten:

  • Genaue Postanschrift des Geschäftssitzes (Straße/Hausnummer)
  • Verständliche Geschäftsbedingungen
  • Ausführliche Infos zur Vertragsabwicklung, von Übergabe bis Zahlungsart
  • Hinweis auf Widerrufsrecht
  • Hinweis auf Gerichtsstand in Deutschland

Recherchieren Sie im Internet zum Anbieter. Bei Serienbetrügern und unseriösen Firmen finden Sie häufig Hinweise auf kriminelle Praktiken. Um an Ihr Geld zu kommen, fordern diese Leute schon mal einen Vorschuss für angeblich notwendige Zahlungen beim ZOLL, für Transportkosten, als sogenannte Sicherheitsleistung oder, wie in unserem Fall, einfach mal so 50 % des Preises. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann leisten Sie nie Vorauszahlungen. Erstatten Sie bei Betrugsversuch Anzeige bei der Polizei.

 

Feuer im Treppenhaus

Brandstifter haben unterschiedliche Motive und Methoden. Verheerende Folgen kann es haben, wenn sie Feuer in Treppenhäusern legen. Sie können viel dafür tun, dass so etwas nicht geschieht.

 

Es vergeht kaum ein Tag, an dem in den Vorabendmagazinen der Fernsehsender keine blinkenden Blaulichter und Bilder von brennenden mehrgeschossigen Häusern zu sehen sind. Eine Horrorvorstellung, wenn das im eigenen Haus passieren sollte. Ganz gefeit ist niemand davor aber ob es dazu kommt oder nicht, liegt oft in den Händen derer, die in einem Mehrfamilienhaus leben. Brandstifter, deren Motive ganz unterschiedlich sein können, legen oft Feuer im Treppenhaus und ergötzen sich dann an der ausbrechenden Panik und dem Einsatz von Feuerwehr und Polizei. So ein Brand ist mit wenigen Mitteln gelegt, wenn etwas vor Ort ist, das sich leicht entzünden lässt. Es ist oft schwer, einen geeigneten Abstellort für den Kinderwagen oder den Bollerwagen der lieben Kleinen zu finden aber glauben Sie mir, das Treppenhaus ist ein denkbar ungeeigneter Ort dafür. Nicht umsonst verfügt die Hausordnung, dass das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen untersagt ist. So manch ein Kinderwagen ist schon in Flammen aufgegangen und die Sogwirkung, die ein Treppenhaus bietet, funktioniert wie ein Kamin. Der Qualm verbreitet sich rasend schnell und wo die Flammen noch nicht sind, stellt Rauchentwicklung akute Lebendgefahr dar.

Wer jetzt argumentiert, dass sich das im Treppenhaus abgestellte Fahrrad nicht so schnell anzünden lässt, vergisst, dass der fahrbare Untersatz schnell den Fluchtweg  blockiert oder die Arbeit der Rettungskräfte behindert. Meine Empfehlung: Geben Sie sich einen Ruck und besiegen Sie die Bequemlichkeit im Interesse der Sicherheit für Sie und die Mitbewohner Ihres Hauses.

 

Der „Sozialtelefonanschluss“

Unser Dorf bekommt ein Glasfasernetz, hoffe ich jedenfalls. Vorsorglich habe ich mich über die Vertragsbedingungen informiert und mich schon einmal angemeldet. Was mich erwartet ist ein schnelles Internet zu fairen Konditionen. Aber haben Sie schon einmal etwas von einem „Sozialanschluss“ für das Telefon gehört?

 

Nein? Ich auch nicht … bis sich ein entrüsteter Bürger an mich wandte und mir folgende Geschichte erzählte.

Er, Anfang 40, stattete seiner 90jährigen Oma einen turnusmäßigen Besuch ab, als es plötzlich an der Tür klingelte. Da wider Erwarten der Enkel statt der Oma die Tür öffnete, war der Besucher erst einmal erstaunt. Von der Situation überrumpelt, verkündete er, dass er eigentlich eine ältere Dame hinter dieser Adresse vermutet habe. Auf die Frage, was er wolle, erklärte er, dass er die neuen „Sozialanschlüsse“ für das Telefon legen wolle: „Das sind die, mit denen man kostenlos in Deutschland und ganz Europa telefonieren kann. Dafür brauchen Sie die Telekom nicht mehr“, so der Mann. Da sich der Enkel ein bisschen mit der Telekommunikation auskannte, entgegnete er dem Fremden geradeheraus: „Ach, Sie meinen einen DSL-Anschluss mit Flatrate für Telefon und Handy?“ – „Ja“, war die knappe Antwort. Die Frage, ob er von Vodafone, 1&1 oder O2 käme, beantwortete er dann auch eindeutig mit „Nein, ich komme von …“

In diesem Fall hatte der Verkäufer keine Chance, einer 90jährigen einen DSL-Vertrag mit Telefon- und Internetflatrate, der garantiert nicht kostenlos ist und den sie einfach nicht braucht, anzudrehen.

Sie sollten bei Leuten, die Wortschöpfungen wie „Sozialtelefonanschluss“ oder andere kuriose Begriffe benutzen, stutzig werden und genau hinterfragen, was sich hinter der Sache verbirgt. Wenn nicht, landen Sie schneller in der Vertragsfalle, als Sie es für möglich halten. Leisten Sie nicht sofort eine Unterschrift. Wenn Sie eine Nacht darüber schlafen, werden Sie oft feststellen, dass Sie diesen Wechsel nicht benötigen. Verlangen Sie eine Kopie des Vertrages, wenn Sie etwas unterschrieben haben. Diese Verträge können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen kündigen.

 

Panikmache um präparierte Visitenkarten

Sie kursieren in den sozialen Medien oder kommen per E-Mail, die Meldungen mit einem Warnhinweis vor präparierten Visitenkarten. Behauptet wird, dass von verschiedenen Tätergruppen Visitenkarten mit einer Droge (Burundanga) getränkt werden.

 

Diese Visitenkarten werden zum Beispiel Autofahrern an Raststätten gegeben. Der Kontakt mit der Karte bewirke Übelkeit, Atemnot und schließlich Bewusstlosigkeit. Angeblich verfolgen die Kartenverteiler ihre Opfer mit einem Pkw, bis diese hilflos anhalten müssen und berauben sie dann. Berichtet wird von einer Frau, die an einer Tankstelle von einem angeblichen Maler die Visitenkarte erhielt. Gleich nachdem sie die Tankstelle verließ, verfiel sie in einen Rauschzustand und bekam Atemnot. Im Rückspiegel beobachtete sie, wie der vermeintliche Maler sie mit einem weiteren Mann im Auto verfolgte. In ihrer Not fuhr sie auf einen Parkplatz, hupte und schrie fortwährend, was letztendlich die Verfolger dazu brachte weiterzufahren. An anderer Stelle wird die Geschichte abgewandelt und behauptet, auch Visitenkarten mit den Adressen vermeintlicher Autokaufinteressenten seien mit der Droge kontaminiert. Diese würden auf Parkplätzen, im Wohngebiet oder vor Supermärkten lauern und die Kärtchen hinter den Scheibenwischer klemmen.

Fakt ist, dass es die Droge Burundanga gibt. Der berauschende Wirkstoff der Droge wird aus Pflanzen gewonnen. Um eine ausreichende Wirkung zu erreichen, muss diese Droge jedoch geschluckt oder inhaliert werden. Eine Übertragung durch Hautkontakt ist nicht möglich.

Was hier verbreitet wird, ist als »Urban Legend«, auf deutsch »Großstadtmärchen«, bekannt und nichts anderes aus eine erfundene Geschichte. Der Kriminalpolizei ist kein Fall bekannt, in dem sich ein derartiger Sachverhalt tatsächlich zugetragen hat.

Sollten Sie eine derartige Meldung bekommen, dann ab in den Papierkorb damit. Vom Weiterleiten – und sei es nur zu Sensationszwecken – rate ich dringend ab, um nicht weitere unbegründete Ängste zu schüren, denn davon haben wir zur Zeit genug.